Knappheit droht:

Bundesheer kann nicht mit Spitalsbetten aushelfen

Österreich
13.03.2020 11:44

Das Bundesheer wird in der drohenden Knappheit an Spitalsbetten nicht helfen können, denn die Notfallbetten des Militärs wurden auf Drängen des Rechnungshofs vor Jahren abgebaut. Wie das Bundesheer am Freitag bestätigte, habe das Militär aus den Gemeinden mehrere Unterstützungsanfragen bekommen.

Eine davon kam von der Stadt Wien, die um Betten zur Isolation von Nicht-Intensivpatienten angefragt hat. Das Bundesheer hat diese Anfrage abgelehnt, weil es die vorhandenen Kapazitäten für sich selbst braucht.

Forscher: Intensivbetten-Kapazität reicht noch 14 Tage
Berechnungen des Complexity Science Hub Vienna (CSH) zufolge könnte aufgrund der Coronavirus-Erkrankungen die Kapazität der Intensivbetten in österreichischen Spitälern in etwa 14 Tagen erschöpft sein. Einen Engpass an allen derzeit existierenden Spitalsbetten in Österreich erwarten die Forscher gegen Anfang April. Die Berechnungen gehen davon aus, dass die Ausbreitung exponentiell voranschreitet. Laut Kanzler Sebastian Kurz könnte die Zahl der Infizierten in einigen Tagen die Tausender- und in einer Woche die Zehntausendergrenze überschreiten.

Notfallbetten wurden auf Drängen des Rechnungshofs vor Jahren abgeschafft
Das Heeresspitalswesen wurde 2012 unter Minister Norbert Darabos (SPÖ) radikal verkleinert. So wurden die Bettenabteilungen der drei Militärspitäler geschlossen. Für die medizinische Versorgung der Soldaten wurde eine Sanitätsanstalt mit drei Feldambulanzen eingerichtet. Ausgangspunkt für die Maßnahmen war eine Prüfung des Rechnungshofs im Jahr 2009. Der Rechnungshof hatte das Ärzte- und Sanitätswesen des Bundesheeres geprüft und befunden, dass dieses ineffizient sei, weil zu wenig ausgelastet. So wurde kritisiert, dass die Auslastung der Heeresspitäler nur bei rund fünf Prozent liege.

Das Bundesheer wies damals darauf hin, dass Militärspitäler nicht mit zivilen Krankenhäusern vergleichbar seien, sondern zur medizinischen Versorgung für die Soldaten und auch zur Notfallversorgung im Katastrophenfall bereitstünden. Das gelte insbesondere für die Grundwehrdiener, für deren Gesundheitsversorgung das Bundesheer per Wehrgesetz verantwortlich sei. Im Katastrophenfall bei Versorgungsengpässen im zivilen Bereich stünden die Kapazitäten der Militärspitäler selbstverständlich auch der Zivilbevölkerung zur Verfügung, argumentierten Militärs damals, drangen mit dieser Argumentation aber nicht durch.

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