Mehr Flugstörungen

Drohnen-Zulassungen seit 2015 versechsfacht

Elektronik
11.03.2020 12:14

Die Anzahl der zugelassenen Drohnen in Österreich hat sich seit 2015 mehr als versechsfacht. Deutlich angestiegen sind allerdings auch die damit verbundenen Störungen im Flugverkehr. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS durch Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) hervor.

Die unbemannten Fluggeräte sind ab einem Gewicht von 250 Gramm genehmigungspflichtig. Während 2015 587 Ansuchen um eine Bewilligung eingebracht wurden, waren es ab 2017 jährlich deutlich mehr als 2000. Im Vorjahr wurden 2719 Ansuchen behandelt, davon 2592 von der Austro Control genehmigt. In den Jahren davor lagen die Bewilligungen bei 2878 (2018), 2154 (2017), 1204 (2016) und 410 (2015).

Die daraus resultierenden Einnahmen haben sich von 126.000 Euro im Jahr 2015 auf 673.000 Euro im Vorjahr ebenfalls fast versechsfacht. Allerdings - und das ist die Schattenseite - hat sich durch die steigende Anzahl von Drohnen das Gefährdungspotenzial im Flugverkehr deutlich erhöht.

Mehr Störfälle
2015 wurden zwei Störungen bzw. schwere Störungen in Flughafennähe verzeichnet. Dazu zählen Vorfälle mit Drohnen, die den sicheren Flugverkehr beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, bzw. Störungen mit einer hohen Unfallfallwahrscheinlichkeit. 2017 gab es bereits zehn Störungen bzw. schwere Störungen, 2018 zwölf und im Vorjahr 15. Zudem wurden im Vorjahr drei abgestürzte Drohnen registriert. Unfälle, bei denen Personen zu Schaden gekommen wären, gab es zum Glück bisher keine.

Wer in Österreich eine Drohne ohne Bewilligung fliegt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro. Das Luftfahrtgesetz sieht grundsätzlich ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach dem Gewicht des Flugkörpers und dem Einsatzgebiet. Im kommenden Juli tritt eine neue EU-Drohnen-Verordnung in Kraft. Dann entscheidet die Höhe des Risikos über weitere Auflagen.

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