Anschober bestätigt

Skikurse und andere Schulveranstaltungen abgesagt

Österreich
11.03.2020 10:52

War es zunächst noch als Empfehlung an die Schuldirektoren des Landes formuliert worden, hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Mittwochfrüh Klarheit geschaffen: Die Absage aller Schulveranstaltungen - auch von Schulskikursen - angesichts der aktuellen Coronavirus-Epidemie ist jetzt fix. Elternvertreter fordern unterdessen, dass bei Schulschließungen die Betreuung sichergestellt sein muss. Die Sozialpartner beraten am Mittwochnachmittag die weitere Vorgehensweise. Angestrebt wird eine gemeinsame Linie, wie in der Wirtschaft bei erwarteten Schul- und Kindergartenschließungen hinsichtlich der arbeitenden Eltern vorgegangen werden soll.

Nachdem die Bundesregierung am Dienstag angesichts der jüngsten Entwicklungen rund um das Coronavirus neue, teils drastische Maßnahmen verkündet hat, steht jetzt auch die Schließung der Schulen des Landes im Raum, noch am Mittwoch beraten die Sozialpartner im Bundeskanzleramt über die weitere Vorgehensweise.

„Derzeit sei der bundesweite Schulbetrieb von einer flächendeckenden Schließung wie an den Hochschulen nicht betroffen“, hieß es in dem entsprechenden Ministeriumsschreiben an die Schuldirektoren. Dabei wurde ersucht, sich aufgrund des Coronavirus „auf Schulschließungen präventiv vorzubereiten“. Dass Ausflüge, Reisen und Schulveranstaltungen ab sofort bis auf Weiteres ausgesetzt werden, war in dem Schreiben von Minister Heinz Faßmann noch als Empfehlung formuliert.

Doch am Mittwoch klingt das schon anders: „Ich habe diesen Erlass in der Nacht unterschrieben. Es werden alle Schulskikurse und auch alle anderen Schulveranstaltungen abgesagt“, bestätigte Gesundheitsminister Anschober gegenüber Ö3 die Maßnahmen. Ob und wann es zu Schließungen der Schulen kommt, werde sich in den nächsten Stunden oder Tagen entscheiden, so der Minister.

Bei Schulschließung muss Betreuung geklärt sein
Elternvertreter pochen indessen darauf, dass im Fall einer Schließung unbedingt die Kinderbetreuung sichergestellt sein muss. „Was nicht passieren darf ist, dass einfach Schulen geschlossen werden und Eltern trotzdem arbeiten gehen müssen“, sagte der Sprecher des Wiener Landesverbands Karl Dwulit.

Evelyn Kometter, Vorsitzende des Dachverbands der Elternvereine an Pflichtschulen, appellierte in diesem Zusammenhang an die Arbeitgeber. „Hier muss die Wirtschaft wirklich mitziehen.“ Ihr sei aus den Landesverbänden gemeldet worden, dass einige Betriebe im Falle von Schulschließungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus die Eltern zwar für eine gewisse Zeit freistellen würden, bei einigen sei allerdings keine Bezahlung vorgesehen.

Gerade die 30 Prozent Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher in Österreich brächte eine solche Regelung in eine „enorme Zwickmühle“ - vor allem, wo doch Eltern bei der Betreuung nicht auf die Großeltern zurückgreifen sollen, um diese vom Coronavirus stärker gefährdete Altersgruppe zu schützen. „Es sollte ganz klar kommuniziert werden, dass diese Frage geregelt ist“, fordert auch Michael Tagger vom Landesverband Vorarlberg.

Sollten Schulsperren mehrere Wochen andauern, müsse außerdem überlegt werden, wie mittelfristig die Bildung der Kinder und Jugendlichen sichergestellt werden kann. Tagger kann sich etwa den Einsatz von Fernlehre per Mail und Internet vorstellen. Oft böten gerade Krisenzeiten die Chance, hier etwa Neues zu entwickeln. „Das wird man nicht von heute auf morgen aus dem Boden stampfen können, aber das gehört angegangen“, betont auch Christoph Drexler vom Tiroler Landesverband. Vor allem die Vorbereitung auf die Zentralmatura müsse sichergestellt werden.

Betreuungspflicht „kein Entlassungsgrund“
„Wir gehen auf jeden Fall davon aus, dass eine Dienstverhinderung gerechtfertigt ist, wenn ich meiner Betreuungspflicht nachkomme. Wenn ich zu Hause bleibe, um mein Kind zu betreuen, setze ich damit keinen Entlassungsgrund“, sprach AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes über Arbeitsrechtliches im Zusammenhang mit etwaigen Schulschließungen.

AK-Experte: Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Unabhängig davon sei der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung zu sehen. Derzeit sei es so, dass Arbeitnehmer in einem solchen Fall ohne Zweifel für eine Woche Anspruch auf ihr Gehalt haben. Eine Schulschließung werde aber wohl länger als eine Woche dauern. Das Sozialministerium teilte auf seiner Homepage mit, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Quarantäne bestehen soll - in diesem Fall gelte das wohl auch für die behördlich angeordnete Maßnahme, die zu einer Betreuungspflicht führt. „Wenn mein Kind deswegen zu Hause bleiben muss, habe ich für die Dauer der Betreuungspflicht einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung“, so der AK-Experte.

Eltern hätten die Pflicht, ihre Kinder zu betreuen oder dafür zu sorgen, dass sie durch geeignete Personen betreut werden. Arbeitnehmer hätten aber auch eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, und sollten diese Arbeitsverhinderung so kurz wie möglich halten. Neben der Treuepflicht des Arbeitnehmers gibt es auch eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Dass die Großeltern bzw. ältere Verwandte einspringen und sich um die Kinder kümmern, wenn Kindergarten oder Schule geschlossen sind, sei in der jetzigen Situation gerade nicht möglich, da gerade die Älteren besonders durch das Coronavirus gefährdet seien. Elternteile könnten sich aber in der Betreuung abwechseln, damit beide möglichst wenig ihrer Arbeitszeit versäumen, so der AK-Experte.

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