Tiroler Wohnanlage

Überraschende Wende bei Feuerteufel-Prozess

Tirol
11.03.2020 07:00

Monatelang wurde gegen ihn ermittelt und er saß sogar in U-Haft - doch beim am Dienstag fortgesetzten Prozess am Landesgericht gab es einen Freispruch für einen Deutschen (39). Die einzige Belastungszeugin nach Bränden in einer Telfer Wohnanlage war mehr als unglaubwürdig, auch Handydaten waren nicht belastend.

Am 7. Dezember 2019, kurz vor Mittag, ging in der Wohnanlage am Telfer Fuchsbühel der Feueralarm los. Einem Anwohner gelang es durch rasches Handeln den Brand im Keller einzudämmen. Trotzdem mussten zwei Verletze ins Krankenhaus gebracht werden. Rasch war klar: Es war Brandstiftung!

Besorgnis und Gerüchte machten sich breit. Wann schlägt der Feuerteufel wieder zu? Es dauerte nicht lange. Nach einem weiteren kleinen Brand wenige Tage nach Silvester meldete sich die 36-jährige Bewohnerin völlig aufgelöst bei der Polizei. Sie habe in ihrem Postkasten einen Drohbrief entdeckt. Zwei Nachbarn erhielten ebenfalls eine Nachricht mit Ankündigungen für weitere Brände.

„Es ist nicht erklärbar, warum sie ihn belastet“
Nur einen Tag danach brannte es ausgerechnet in ihrer Wohnung. Doch dann kam heraus, dass die Frau zumindest einen Brief aus Angst vor der Delogierung selbst verfasst hatte. Gleichzeitig bezichtigte sie ihren deutschen Nachbarn, sechs Brände gelegt zu haben. Auch ein Stadel-Brand im Rahmen einer Serie im Oberland wurde dem 39-Jährigen zur Last gelegt.

Schon beim ersten Prozess im November wurde der Angeklagte aus der U-Haft entlassen, weil die Angaben der Frau zweifelhaft waren. „Es ist nicht erklärbar, warum sie ihn belastet“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer.

Herzinfarkt kurz vor Stadelbrand
Verteidiger Markus Abwerzger erinnerte daran, dass der Deutsche kurz vor dem Stadel-Brand einen Herzinfarkt gehabt hatte. „Da geht man doch nicht zu Fuß zu einem Brandort. Das ist ein Paradebeispiel, wie sich ein Verfahren drehen kann.“ Das sah nach 45-minütiger Beratung auch der Schöffensenat. „Es ist kein Freispruch im Zweifel, sondern ein glatter Freispruch“, sagte Richterin Martina Eberherr.

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