Tipps vom Experten

Wenn Nachbarn zu Streithansln werden

Steiermark
08.03.2020 06:00

Immer Probleme mit den lieben Nachbarn: Wo viele Menschen wohnen, kommt es auch immer wieder zu Konflikten. Der steirische Anwalt Christoph Rappold erklärt die Rechtslage rund um einige der häufigsten Streitpunkte.

Darf ich auf meinem Balkon oder im Innenhof Fleisch grillen?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, am Balkon Fleisch zu grillen, sofern die Nachbarn nicht durch unzumutbare Rauch- und Geruchsentwicklung beeinträchtigt oder belästigt werden. Das Grillen in einem Innenhof ist kritischer zu betrachten und auf Allgemeinflächen in der Regel nur dann zulässig, wenn die Hausordnung dies nicht ausschließt.

Darf ich in meiner Wohnung Zigaretten oder Wasserpfeife rauchen?
Der Oberste Gerichtshof empfindet Rauchen grundsätzlich als ortsübliche Tätigkeit, die in Wohnungen unbeschränkt zulässig ist, sofern der Qualm nicht direkt etwa in das Schlafzimmer des Nachbarn zieht. Da durch den Rauch aber oftmals Wände vergilben und der Geruch schwer weggeht, können sich bei der Rückgabe der Kaution Probleme ergeben. Für die Wasserpfeife gilt dasselbe, sofern nur Tabak und keine Substanzen im Sinne des Suchtmittelgesetzes konsumiert werden.

Darf ich einen Hund in der Wohnung halten?
Der „Hund“ liegt hier im wahrsten Sinn des Wortes im Detail. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass ein generelles Verbot der Tierhaltung in einem Mietvertrag unzulässig ist. Das bedeutet aber nicht, dass individuell ausgehandelte Vereinbarungen, wie etwas das Verbot spezifischer Tiergattungen unzulässig sind.

In der Nachbarwohnung wird eine neue Einbauküche installiert, die Arbeiten sind sehr laut und störend.
Bauarbeiten sind grundsätzlich zu tolerieren. Diese dürfen aber nur im notwendigen Ausmaß und nicht zu Ruhezeiten, etwa in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen, erfolgen.

Mein Nachbar meint, ihn störe der Anblick der Dekoration auf meinem Balkon, wie ist die Rechtslage?
Im Nachbarrecht gibt es grundsätzlich kein Recht auf Ästhetik. In einem Mietvertrag kann natürlich etwas anderes vereinbart werden, wobei die Gerichte solche Einschränkungen kritisch betrachten. Wenn aber Gartenzwerge in beleidigenden Posen (heruntergelassene Hose, Mittelfinger) aufgestellt werden, kann das als Anstandsverletzung mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Weitere Streitpunkte:

  • Frösche: Quakende Frösche in einer mit Biotopen versehenen Wohnanlage können nicht verboten werden, wenn sich von den Geräuschen nur einer von dutzenden Bewohnern gestört fühlt. Das hat der Oberste Gerichtshof so entschieden.
  • Klavier: Klavierspielen ist in Wohnvierteln seit jeher üblich, solange nicht in der Nacht oder zur Mittagsruhe geklimpert wird. Die zulässige Dauer der Musikeinlage wird von den Gerichten je nach Fall bewertet und mit etwa zwei Stunden begrenzt.

  • Kuhglocken: Immer wieder Thema war in den vergangenen Jahren das nächtliche Läuten von Kuhglocken: Im bewohnten Gebiet ist es nicht erlaubt und lässt sich auch nicht mit einer traditionellen Besonderheit des ländlichen Raumes rechtfertigen.

  • Nacktheit: Nacktes Lustwandeln im eigenen Garten ist grundsätzlich gestattet. Unter Umständen droht aber eine Verwaltungsstrafe wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn der Garten an eine öffentliche Fläche grenzt und kein Sichtschutz da ist.

Julian Bernögger/Eva Stockner

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