Erfolg für SPÖ/NEOS

VfGH: Ibiza-U-Ausschuss kommt im vollen Umfang

Politik
03.03.2020 18:21

Der Ibiza-Untersuchungsausschuss kommt nun im vollen von SPÖ und NEOS verlangten Umfang. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Dienstagabend entschieden. Der Ausschuss darf damit nun nicht nur die Causa Casinos untersuchen, sondern auch andere Postenbestellungen, etwaige illegitime Beeinflussung bei der türkis-blauen Gesetzgebung sowie die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Ibiza-Video.

„Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrates vom 22. Jänner 2020, mit dem das Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ,betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss)‘ für teilweise unzulässig erklärt wird, ist rechtswidrig“, heißt es wörtlich in der mit 3. März datierten Entscheidung des VfGH. Im U-Ausschuss darf zum Beispiel nun auch untersucht werden, wie es zur Verfilzung zwischen dem Kabinett Kurz I und diversen Austro-Oligarchen kam.

Rechtsgutachten im Auftrag der ÖVP nicht anerkannt
ÖVP und Grüne hatten damals argumentiert, dass es beim U-Ausschuss um einen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ gehen müsse. Zudem sei die „Sammlung nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche“ unzulässig. Die ÖVP hatte in dieser Sache auch ein Rechtsgutachten des Grazer Uni-Juristen Christoph Bezemek eingeholt. All dies wurde vom VfGH aber nicht anerkannt.

VfGH sieht Formalfehler
DerVfGH sieht im Beschluss von ÖVP und Grünen einen Formalfehler. Der Geschäftsordnungsausschuss könne die gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit zwar feststellen, den im Verlangen bezeichneten Untersuchungsgegenstand aber nicht ändern (außer wenn alle stimmberechtigten Ausschussmitglieder zustimmen), heißt es seitens des Höchstgerichts. Im vorliegenden Fall habe der GO-Ausschuss das verfolgte politische Anliegen selbst gewichtet und den Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses eigenständig gestaltet, was gegen die Verfassung verstoße, wenn es gegen den Willen der Minderheit erfolge.

SPÖ und NEOS orteten „ÖVP-Machtrausch“
SPÖ und NEOS hatten das Vorgehen der Regierungsfraktionen als Blockade gewertet, den Grünen wurde seitens der Oppositionsfraktionen Mittäterschaft am ÖVP-„Machtrausch“ unterstellt. Die Grünen sprachen hingegen von einer notwendigen Klärung durch das Höchstgericht. Vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt bekamen sie Rückendeckung, Verfassungsrechtler gaben der Beschwerde hingegen von Anfang an gute Chancen.

Rendi-Wagner: „Guter Tag für die Demokratie“
Erfreut über den nunmehrigen VfGH-Beschluss zeigten sich naturgemäß SPÖ und NEOS. „Die Regierung wollte den Ibiza-Skandal zudecken. Dieses Vorgehen war nicht nur politisch inakzeptabel, sondern auch verfassungswidrig“, so Rendi-Wagner. Und fügte hinzu: „Der VfGH hat die Regierung in die Schranken gewiesen. Heute ist ein guter Tag für die Demokratie, für Transparenz und Kontrolle und für den Anstand in der Politik. Die Aufklärung kann beginnen.“

„ÖVP und Grüne wollten ihr nahestehenden Personen die Mauer machen“
Stephanie Krisper, die die NEOS im U-Ausschuss repräsentiert, sah ihren Optimismus bestätigt. Nun könne man „den unsäglichen Postenschacher und möglichen Gesetzeskauf und andere Machenschaften unter der Regierung Kurz I“ vollumfänglich untersuchen und aufklären. Aus ihrer Sicht wollten ÖVP und Grüne der Volkspartei und ihr nahestehenden Personen „die Mauer machen“. Es sei „gut, dass das missglückt ist“.

FPÖ-Mandatar Christian Hafenecker sprach in einer Aussendung von einem „Sieg für Demokratie und Aufklärung“. Die Blockadepolitik von ÖVP und Grünen habe ein Ende gefunden. Die parlamentarischen Untersuchungen würden nun in vollem Umfang aufgenommen.

Grüne: „Können gut damit leben“
Weniger euphorisch als die Opposition nahmen ÖVP und Grüne den VfGH-Spruch auf. „Wir nehmen das zur Kenntnis, können übrigens gut damit leben“, sagte die Grüne Ausschuss-Fraktionschefin Nina Tomaselli.

Ihr ÖVP-Gegenüber Wolfgang Gerstl befürchtete, dass die nunmehrige Themenfülle konkrete Ergebnisse behindern könnte. Für Tomaselli lautet das Motto nun „Augen nach vorne“. Man wolle zeigen, dass Kontrolle und Aufklärung in der Bundesregierung angekommen seien, sagte sie. Die Entscheidung des Höchstgerichts nehme man zur Kenntnis, so Tomaselli. Sie wies darauf hin, dass der VfGH gar nicht auf die inhaltlichen Punkte eingegangen sei.

Dass die Grünen mit ihrer Vorgangsweise Aufklärung behindert und dem Koalitionspartner ÖVP die Mauer gemacht hätten, wie SPÖ und NEOS meinen, wies sie zurück. „Ganz im Gegenteil: Was mit uns Grünen überhaupt nicht geht, ist irgendeine Art der Selbstbedienungsmentalität.“ Man werde sich in gewohnt konstruktiver Weise der Aufklärung widmen. Am Ende müssten die Verantwortlichen für mögliche Missstände zur Verantwortung gezogen werden. Der U-Ausschuss müsse in der Casino- und Ibiza-Causa „liefern“.

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