Der Verteidiger argumentierte unter anderem, dass die Verletzung der Frau (38) noch als leicht zu werten sei. Dem hielt die Oberstaatsanwältin entgegen, dass das Opfer den Stich in die Brust rein körperlich zwar gut überstanden hat – „doch sie leidet noch heute und benötigt psychologische Hilfe“. Unter anderem wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Daher lehnte es der Senat des Oberlandesgerichtes auch ab, die zugesprochenen 2000 Euro Teilschmerzensgeld zu reduzieren.
Haft statt neues Leben
Für den Serben bleibt es daher bei der bisher verhängten Sanktion mit 13 Jahren Haft. Dabei hatte er sich mit seiner Kaffee-Bekanntschaft, die er als Lieferant in der Gastronomie kennengelernt hatte, den Start in ein neues Leben erhofft. Doch dann merkte die Frau, wie sie beim ersten Prozess schilderte, dass der Mann „eine aggressive Seite“ habe, dass sie sich in ihm getäuscht hatte. Der Versuch einer Aussprache führte zur Messerattacke, die als Mordversuch gewertet wurde.
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