Einspruch abgelehnt

200 Euro Strafe für Salzach-Schwimmer

Salzburg
27.02.2020 11:14

Ein Mann, der im Juni 2019 in der Stadt Salzburg in der Salzach geschwommen ist, muss 200 Euro Strafe zahlen. Dabei ist das Schwimmen im Fluss ausdrücklich nicht verboten, räumte die Polizei ein. Allerdings gingen die Behörden von einer Störung der öffentlichen Ordnung aus. Ein Passant hatte damals Alarm geschlagen und einen Großeinsatz ausgelöst. Ein Einspruch des Schwimmers blieb ohne Erfolg.

Der 58-Jährige war damals am Nachmittag zwischen Überfuhrsteg und Lehener Brücke unterwegs, eine Fließstrecke von 3,6 Kilometern. Er trug einen Neoprenanzug - der Fluss hatte damals keine elf Grad Celsius - und gab an, klar sichtbar Kraulzüge gemacht zu haben. „Der Wasserstand war erhöht, aber die Verhältnisse waren gut“, sagte er zur APA. Der Augenzeuge vermutete jedoch einen Notfall. Die Polizei, zwei Feuerwehrautos, ein Notarzt- und ein Rettungswagen rückten aus.

Beschwerde von Schwimmer abgewiesen

Bei der Lehener Brücke nahm die Polizei den Schwimmer in Empfang und stelle dem Mann eine Straferkenntnis zu - auch weil sich dieser „vor Ort nicht unbedingt einsichtig gezeigt“ habe. Der Mann erhob Einspruch, die Beschwerde blieb aber vergeblich. „Selbst wenn es keine Gesetzesgrundlage gibt, welche explizit verbietet, in der Salzach zu schwimmen, muss (...) bedacht werden, dass beim Schwimmen in einer solchen Distanz zum Ufer niemand konkret wahrnehmen kann, ob der Schwimmer einen Neoprenanzug trägt, oder es sich hierbei um normale Kleidung handelt“, hieß es in einer Entgegnung der Polizei. Auch, dass es sich um einen geübten Schwimmer handle, könne in einem solchen Fall „für jeden unbeteiligten Betrachter“ nicht wahrgenommen werden. Weiters sei zu bedenken, dass es auf der Salzach auch Schiffsverkehr gibt und dieser nicht auf einen Schwimmer in der Salzach eingestellt sei. „Man stelle sich vor, was passieren würde, wenn auf einmal jeder zu privaten Zwecken auf die Idee kommen würde, in der Salzach zu schwimmen.“

Gefährliche Situation mit Schifffahrt

Tatsächlich erzählte der Betreiber der Salzach-Schifffahrt, Erich Berer, gegenüber der APA von einer Begegnung mit einem Schwimmer am Tag des Vorfalls. „Meine Kapitänin hat berichtet, dass der Mann im Bereich der Staatsbrücke genau auf Linie des Schiffs geschwommen ist. Wir können im engen Bereich zwischen den Brückenpfeilern aber nicht ausweichen.“ Dem Schwimmer sei offenbar nicht bewusst gewesen, wie gefährlich die Situation war. Zudem verwies Berer auf die Seen- und Fluss-Verkehrsverordnung, die im Bereich von Anlegestellen Schwimmen, Baden und Tauchen verbietet.

Der Wassersportler versicherte hingegen, dem Schiff lediglich „aus der Ferne“ zugewunken zu haben und pocht auf Eigenverantwortung. Das Angebot eines Anwalts, mit ihm durch die Instanzen zu ziehen, habe er aber abgelehnt. „Das wäre zu aufwendig gewesen.“ Absurd sei auch, dass die Politik derzeit überlege, die Salzach im Stadtgebiet als Erholungsraum aufzuwerten. „Da stellt sich die Frage, wie weit ich - überspitzt gesagt - in Zukunft die Zehen ins Wasser halten darf, ohne straffällig zu werden.“

Laut Wasserrechtsgesetz gilt Schwimmen in öffentlichen Gewässern als Gemeingebrauch. Betretungsverbote kann es aber im Bereich von Wehren und Kraftwerken geben. Die Daten des hydrografischen Dienstes des Landes zeigen für jenen Juni-Tag im Vorjahr aufgrund der hohen Lufttemperaturen und der damit verbundenen Schneeschmelze eine deutlich erhöhte Wasserführung und eine hohe Strömungsgeschwindigkeit. „Kein guter Tag, um in der Salzach bei diesen Verhältnissen Schwimmen zu gehen“, hieß es in einer Stellungnahme.

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