Deutsches Urteil

Wird Sterbehilfe auch in Österreich liberalisiert?

Österreich
26.02.2020 13:52

Kommt es nach der Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe durch das deutsche Verfassungsgericht demnächst auch in Österreich zu einer Liberalisierung? Derzeit liegt ein Antrag der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) beim Verfassungsgerichtshof in Wien, welcher darauf abzielt, das noch strengere Verbot als in Deutschland zu kippen.

Mit einem Individualantrag dreier selbst betroffener Menschen und eines Arztes - vertreten vom Wiener Anwalt Wolfram Proksch - versucht die ÖGHL, eine Liberalisierung der Sterbehilfe in Österreich durchzusetzen. Sie plädiert für „mehr Selbstbestimmung, Würde und Menschlichkeit am Lebensende“ - und beklagt, dass hiezulande „sogar die Reisebegleitung eines schwerkranken Freitodwilligen in ein Land, in welchem aktive Sterbehilfe erlaubt ist, unter Strafe“ stehe. In Österreich sind „Tötung auf Verlangen“ (Paragraf 77 Strafgesetzbuch) und auch „Mitwirkung am Selbstmord“ (Paragraf 78) verboten, dafür drohen jeweils Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Katholischer Familienverband befürchtet Druck auf Pflegebedürftige
Noch bevor sich die österreichischen Höchstrichter mit dem Thema befassen, werden Stimmen laut, die vor dem „Öffnen der Büchse der Pandora“ warnen, sollten die Gesetze gelockert oder „gar die Erlaubnis zum assistierten Suizid“ gegeben werden. Der Katholische Familienverband befürchtet, dass mit so einer Erlaubnis massiver Druck auf ältere, pflegebedürftige Menschen ausgeübt werden könnte. „Der gute österreichische Weg ist charakterisiert durch den Ausspruch: An der Hand, nicht durch die Hand eines anderen dieses Leben zu verlassen“, betont Verbandspräsident Alfred Trendl und erwartet, dass der Verfassungsgerichtshof diesen guten österreichischen Weg nicht zerstören wird.

Urteil frühestens im Juni
Die ÖGHL wiederum zeigt sich nach dem deutschen Urteil zuversichtlich, dass auch hierzulande „das Recht auf ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Lebensende“ gestärkt werde. Die soeben in der Frühjahrssession tagenden Verfassungsrichter werden sich frühestens in ihrer nächsten Session im Juni damit beschäftigen, hieß es am Dienstag seitens des VfGH.

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