Drei aufreibende Prozesstage lang hatte Margit T. aus Villach ihre Unschuld beteuert und sofort nach der Verurteilung wegen Mordes angekündigt, kämpfen zu wollen. Jetzt ist alles anders.
Nachdem Richter Dietmar Wassertheurer das Urteil, das sich auf den Geschworenenwahrspruch stützt, blitzschnell ausgefertigt hat, verzichtet die 49-Jährige auf eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof. Damit akzeptiert sie den Schuldspruch wegen des Auftragsmordes an einer Pensionistin (72).
Verteidiger Hans Gradischnig: „Um ein Geschworenenurteil zu bekämpfen, muss man einen Mangel finden. Es gab meines Erachtens keinen. Insofern haben wir nur eine Strafberufung eingebracht, wo wir uns gute Chancen ausrechnen.“ Das Oberlandesgericht Graz muss dann befinden, ob es bei lebenslänglich bleibt oder ob es Gründe für eine mildere Strafe gibt.
Auch über die Strafen für T.s Komplizinnen - drei und 20 Jahre Haft - wird nach einer Berufung der Staatsanwaltschaft neu entschieden.
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