Landesgericht

Alter Kater war zerzaust, aber nicht gequält

Tirol
26.02.2020 15:00
Ein zerzauster alter Kater erregte vor einiger Zeit im Unterland das Mitleid eines Passanten, der Vierbeiner wurde zum Tierarzt gebracht und musste eingeschläfert werden. Nun stand die Besitzerin (42) wegen Tierquälerei vor Gericht, es erfolgte aber ein klarer Freispruch.

Ein wenig verwundert musste man schon sein, dass dieser Fall mit einem Gerichtstermin geendet hatte. „Der Kater war 17 Jahre alt. Er hat jeden Tag zu fressen und zu trinken bekommen. Vielleicht hat meine Mandantin den Zeitpunkt für die Euthanasie versäumt“, erklärte die Verteidigerin.

„Meinen Tieren geht es immer gut“
Die Angeklagte arbeitet im Unterland mit Pferden und schwört: „Ich kann aus reinem Gewissen und tiefstem Herzen sagen, dass es jedem meiner Tiere immer gut geht.“ Der betagte Kater habe Nassfutter geschleckt (die Zähne fehlten ihm zuletzt) und die Besitzerin morgens immer freudig begrüßt. Wasser sei im Reitstall immer zugänglich gewesen.

„Es stimmt aber“, räumte die Angeklagte ein, „die Fellpflege war schwierig, vielleicht hat das optisch keinen guten Eindruck gemacht.“ Richter Norbert Hofer nahm nicht an, dass die Frau unnötige Leiden des Katers in Kauf genommen hat (wie es im Gesetz bei Tierquälerei heißt) und fällte einen Freispruch. Der Bund muss nun 800 Euro zu den Verteidigerkosten der Deutschen beitragen.

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