Faschingszeit

Darf ich verkleidet am Arbeitsplatz erscheinen?

Oberösterreich
23.02.2020 16:00

„Darf ich verkleidet am Arbeitsplatz erscheinen?“ - „Es gibt arbeitsrechtlich keine Bedenken, wenn Arbeitnehmer am Rosenmontag oder Faschingsdienstag kostümiert in die Arbeit gehen“, erläutert Michael Geiblinger, Rechtsschutz-Experte der Arbeiterkammer OÖ. Aber muss man sich verkleiden, auch wenn man das hasst?

An den Faschingshöhepunkten mit Perücke und Clownnase in der Arbeit zu erscheinen, ist zwar erlaubt, aber es gibt Einschränkungen: „Wenn es eine verbindliche Kleiderordnung gibt, natürlich nicht“, betont Jurist Michael Geiblinger, und: „Hygiene und sicheres Arbeiten haben immer Vorrang.“ Auch das vertrauenswürdige Erscheinungsbild etwa von Bankmitarbeitern, Steuerberatern, Rechtsanwälten darf nicht leiden.

„Arbeitgeber kann Bekleidung vorgeben“
Grundsätzlich gilt: „Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht, kann die Bekleidung vorgeben“, so Geiblinger. So kann er vorschreiben, dass etwa Mitarbeiter des Handels am Faschingsdienstag kostümiert erscheinen müssen, auch wenn sie Faschingsmuffel sind. „Wird dazu verlangt, dass sich jeder als Eiskönigin oder Jedi-Ritter verkleiden muss, trägt der Arbeitgeber die Kosten fürs Kostüm.“

Vielleicht sollte man sich erst am Arbeitsplatz kostümieren. ARBÖ-Jurist Martin Echsel: „Wir empfehlen, während der Fahrt auf Masken, Perücken und störende Utensilien zu verzichten.“ Aber es ist nicht verboten, dass im Fasching Batman, Scheichs oder Piraten am Steuer sitzen.

Elisabeth Rathenböck, Kronen Zeitung

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