Brauchtum bedroht

Zu laute Schüsse: Frau klagte Schützenverein

Salzburg
22.02.2020 06:45

An Feiertagen, Hochzeiten oder bei Ehrungen sind sie nicht zu überhören: die Salven der Salzburger Schützen. Doch einer Frau ist das Knallen zu laut: Sie wollte mit einer Klage das Schießen verbieten lassen. Der Rechtsstreit bedrohte eine Tradition. Man konnte sich einigen.

„Ein Urteil hätte à la longue ein Ende des Brauchtums bedeutet“, unterstreicht Johann Meisthuber im „Krone“-Gespräch. Der Anwalt vertrat die beklagte Partei: einen Prangerstutzenschützen-Verein aus dem Land Salzburg. Etwa 20 Mal im Jahr schießen die Schützen bei Anlässen, wie Hochzeiten, Ehrungen oder Begräbnissen. Zum Leid einer zugezogenen Frau, die in der Nachbarschaft des Vereins lebt. Sie hatte die Brauchtumsschützen im Vorjahr geklagt. Damit wollte sie das Schießen in der Nähe ihres Hauses gerichtlich verbieten lassen.

Aufgrund des Lärms der Schusssalven fürchte die Klägerin um ihre Gesundheit, und die ihres herzkranken Mannes. Zudem kritisiere sie, dass die bisherigen Vorankündigen derartiger Veranstaltungen zu ungenau seien. Der beklagte Verein hielt dagegen: Eine Beeinträchtigung könne gar nicht so massiv sein, erklärt Meisthuber. Man verstoße auch nicht gegen gesetzliche Bestimmungen. Und überhaupt handle es sich um ein Brauchtum, also eine „kulturelle Ortsüblichkeit“.

Es gibt keine Gesetze für Brauchtums-Schützen
Das Problem: Es gibt keinen rechtlichen Maßstab für die traditionelle Knallerei, also keine Regeln, beispielsweise wie laut und wo geschossen werden dürfe. Im Verfahren wurden sogar Bestimmungen für Arbeitnehmer herangezogen. Außerdem hätte ein mögliches Urteil einen Präzedenzfall geschaffen, Konsequenzen für alle Schützen drohten.

Vergleich verhinderte weitreichendere Folgen
Dies konnte noch mit einem Vergleich verhindert werden, erklärt der Advokat den Konsens: „Geschossen werden darf jetzt nur mehr in einer gewissen Entfernung zum Wohnhaus der Frau und nur nach entsprechender Vorankündigung.“ Dafür verzichtete die Klägerin auf ihr Begehren. Der Rechtsstreit konnte also außergerichtlich gelöst werden.

Eines zeigt das Verfahren aber eindrücklich auf, meint der Anwalt: „Das Gemeinwohl rückt in den Hintergrund. Vereine werden an den Rand gedrängt und deren Interessen geraten in den Hintergrund. Heutzutage ist auch die Hemmschwelle zum Klagen niedriger.“ Früher sei das Kostenrisiko bei solchen Zivilklagen ein Faktor gewesen, so Meisthuber. Nun aber seien die Möglichkeiten aufgrund Rechtsschutzversicherungen größer.

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