Doppelgänger-Tochter
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Oder er muss erst einmal den Schlaf nachholen, den er verpasst hat...
So passierte es Michael R. und seiner Frau aus St. Veit, die auf einem Kreuzfahrtschiff das westliche Mittelmeer erkunden wollten. „Ihre Kabine lag direkt über der Schiffsschraube. Sie schliefen sieben Nächte schlecht und drei Nächte in der Bibliothek“, berichtet Konsumentenschützer Herwig Höfferer von der Arbeiterkammer. Weil der Reiseveranstalter stur blieb, wurde geklagt. Mit Erfolg: Von rund 3000 Euro gibt’s 1100 Euro als Reisepreisminderung zurück.
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