Neue Apps wie TikTok und andere stellen Kinder und Jugendliche vor neue Herausforderungen, setzen sie aber auch neuen Gefahren aus. Davor warnte das Bundeskriminalamt (BK) am Donnerstag.
Mit der von einem chinesischen IT-Konzern entwickelten TikTok-App lassen sich bis zu fünf Minuten lange Videos aufnehmen, bearbeiten und mit Musik hinterlegen. Die Videos werden anschließend mit Hashtags versehen, hochgeladen und geteilt.
Die App ist bei Jugendlichen derzeit sehr beliebt. Ab 13 Jahren kann man TikTok offiziell mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten nutzen. Das BK warnte, dass sich Inhalte, die einmal öffentlich geteilt werden, auch bei TikTok blitzschnell verbreiten können.
Auch im Internet gibt es ein Urheberrecht
Frei abrufbare Fotos, Videos, Musikstücke und ähnliche Files sind nicht beliebig zu verwenden. Jede Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet, die ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgt, ist strafbar, so das BK. Darunter fallen das Hochladen auf frei zugänglichen Websites, das Anbieten in Tauschbörsen, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat, das Hochladen in sozialen Netzwerken.
Bei Foto-Uploads gilt Recht am eigenen Bild
Fotos, Videos oder Texte, die einem selbst oder anderen unangenehm sein oder einmal werden könnten, sollten nicht veröffentlicht werden. Einmal im Netz befindliche Files sind fast unmöglich zu entfernen. Das Veröffentlichen oder Verschicken von Fotos oder Videos, die anderen Personen schaden, ist gesetzlich nicht erlaubt. Es gilt das Recht am eigenen Bild.
Stellt man fest, dass sich nachteilige Fotos oder Videos von sich auf einer Plattform befinden, sollte man die Person, die die Aufnahme veröffentlicht hat, kontaktieren oder den Seitenbetreiber um Löschung bitten. Wird es nicht entfernt, können Stellen wie ombudsmann.at weiterhelfen.
Sexuelle Belästigung in Messenger-Apps
Das BK warnte auch vor dem sogenannten Grooming. Bei Messenger-Diensten sei kaum festzustellen, wer sich hinter Nicknames verbirgt. Groomer schreiben gezielt Kinder und Jugendliche an, um sexuellen Kontakt mit ihnen anzubahnen. Es ist eine besondere Form der sexuellen Belästigung, die bis zum sexuellen Missbrauch führen kann und selbstverständlich gerichtlich strafbar ist.
Allgemeine Empfehlungen der Kriminalprävention für Eltern:
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