Rechtsstreit

HIV-Patient fordert volle Invaliditätspension

Salzburg
19.02.2020 13:30

Der Prozess eines 30-Jährigen HIV-Infizierten in Salzburg, der um seine Invaliditätspension streitet, wird nun in Wien beim Arbeits- und Sozialgericht fortgesetzt. Der Richter wollte am Dienstag ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes abwarten.

Der mit HIV infizierte Mann sieht sich nach einer langen Leidensgeschichte wegen psychischer Probleme nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Das würden etliche Expertisen bestätigen, sagt er. Doch Gerichtsgutachter kamen zum Ergebnis, dass sich sein Zustand bessern könnte. Der heute 30-jährige Antragsteller war 2009 nicht zuletzt infolge seiner Homosexualität aus der Provinz nach Wien gezogen. Dort lernte er wenig später in einem Lokal einen 15 Jahre älteren Mann kennen. Dieser praktizierte mit ihm ungeschützten Sex. Für den jungen Mann war es „sein erstes Mal“. Der Partner verschwieg ihm aber, dass er schon seit mehreren Jahren HIV-positiv ist - und steckte den damals 20-Jährigen wissentlich mit dem Virus an.

Klarheit darüber brachte allerdings erst ein Aidstest Monate später. In einem Prozess wurde der Täter 2011 zu drei Jahren unbedingter Haft und einer Zahlung von rund 5.000 Euro verurteilt. „Nach seiner Freilassung hat er mir zu verstehen gegeben, dass er sich rächen wird“, sagte das Opfer von damals am Dienstag. „Er hat mich dann zwei Jahre lang im Internet gestalkt.“ Als Folge sei er aus Wien weggezogen und später nach Deutschland geflüchtet, um eine größere Distanz zu schaffen.

Antrag auf Invaliditätspension wegen psychischer Belastungen
Doch trotz mehrjähriger Psychotherapie und Besuchen in einer Traumaambulanz sei die Angst bis heute geblieben. Nicht nur die vor dem Mann. „Durch der HIV-Erkrankung lebe ich mit einem erhöhten Risiko, an Tumoren oder Karzinomen zu erkranken.“ Wegen der psychischen Belastungen stellte der 30-Jährige einen Antrag auf Invaliditätspension bei der Pensionsversicherungsanstalt.

„Es liegt zunächst einmal eindeutig eine vorübergehende Invalidität vor“, sagte am Dienstag eine Juristin der Arbeiterkammer Salzburg, welche die Rechtsvertretung des Mannes übernommen hat. Allerdings sei die Rechtslage unklar. Denn es sei strittig, ob das in diesem Fall für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlte Rehabilitationsgeld nach Deutschland exportiert werden kann. „Dazu ist eine Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof anhängig.“ Der Richter schlug gestern darum vor, das Urteil des EuGH abzuwarten. Doch das wollte der 30-Jährige nicht: „Ich muss mit 300 Euro im Monat leben, davon kann ich gerade einmal meine Therapie zahlen“. Daneben stellte sich in dem Prozess die Frage, ob der Mann nicht überhaupt Anspruch auf eine unbefristete Invaliditätspension hat - sich sein Gesundheitszustand also gar nicht mehr verbessert.

Weitere Gutachter sehen keine Besserungschance
Rein aus medizinisch-chirurgischer Sicht seien durch die HIV-Erkrankung keine Einschränkungen zu erwarten, zitierte der Richter aus einer Expertise. Was die psychische Verfassung des 30-Jährigen betrifft, da gehen die Meinungen jedoch auseinander. Von den zahlreichen Befunden aus Deutschland, die der Mann dem Gericht übermittelt hat, halten etliche eine Besserungschance für praktisch ausgeschlossen.

Allerdings kamen in der Verhandlung zwei Gutachter aus den Fachbereichen Psychiatrie und Psychologie zu einem anderen Urteil. Bei einer adäquaten Behandlung - etwa einer Kombination aus stationärem Aufenthalt in der Psychiatrie, regelmäßiger Psychotherapie und einer guten Einstellung mit Antidepressiva - sei nicht ausgeschlossen, dass eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eintritt. Es sei zwar klar, dass der 30-Jährige keinen Acht-Stunden-Tag durchhalten werde, mit Pausen aber durchaus vier Stunden am Tag arbeiten könne.

Leben in ständiger Angst
Ein Befund, der den Mann vor Gericht emotional werden ließ. „Ich bin durch Stigmatisierung, Ausgrenzung und Diskriminierung massiv belastet. Ich muss alle drei Monate zu sehr belastenden Untersuchungen. Ich lebe ständig in der Angst, dass da was kommt.“ Zur Sorge, dass die antiretrovirale Therapie nicht anschlägt und Karzinome entstehen, komme die Angst vor dem Täter. „Wie soll sich da mein psychischer Zustand bessern.“ Ein Urteil gab es gestern nicht - es soll in den nächsten Wochen schriftlich ergehen.

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