„Krone“-Ombudsfrau

Weiter Ärger um Check-in-Gebühr bei Laudamotion

Ombudsfrau
19.02.2020 07:00

Viele Reaktionen erhielt die Ombudsfrau zu ihrem kürzlichen Bericht über die 55-€-Gebühr für den Flughafen-Check-in bei der Billig-Airline Laudamotion. Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), der unter anderem gegen diese Gebühr geklagt hat, hofft man nun auf eine baldige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

Nach unserem Artikel gemeldet hat sich auch Helmut T. Im vergangenen August habe bei ihm der Online-Check-in für seine Portugal-Reise ebenfalls nicht funktioniert. „Ich habe in den drei Tagen vor Abflug mehr als zehnmal versucht, einzuchecken, völlig erfolglos“, so der Burgenländer. Er war im guten Glauben, dass er am Flughafen unbürokratisch und kostenfrei seine Bordkarte bekommen werde. Doch da hatte er die Rechnung ohne die Billig-Fluglinie gemacht. Die stellte Herrn T. vor die Wahl: 55 € zahlen oder nicht fliegen dürfen. „Eine Sauerei“, findet der Leser.

Beim VKI hat man häufig mit Beschwerden zur Check-in-Gebühr bei Laudamotion zu tun - in letzter Zeit bis zu zehn Mal pro Woche. Die Konsumentenschützer haben deshalb im Vorjahr gegen die Gebühr und weitere Klauseln geklagt. In zwei Instanzen erfolgreich. Nachdem die Fluglinie dagegen berufen hat, wartet man nun auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Und hofft, dass im Sinne der Konsumenten entschieden wird.

Laudamotion bot keine Lösung an
Im Fall von Herrn T. blieb Laudamotion auch gegenüber der Ombudsfrau knallhart und zeigte sich nicht kulant. Bei Abschluss der Buchung müsse man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren, darin sei die 55-Euro-Gebühr ausdrücklich festgehalten, so die Airline. Funktioniere der Online-Check-in nicht, müsse man sich umgehend telefonisch oder via Chat an den Kundenservice wenden. Eine nachträgliche Beschwerde könne man nur mit Nachweisen wie Screenshots bearbeiten. Und einen solchen Nachweis habe der Leser eben nicht erbracht.

AGB hin oder her, kundenfreundlich ist das nicht!

Tipp von Ombudsfrau und VKI: Vorgänge stets dokumentieren, Belege aufheben und Screenshots machen, wenn der Check-in im Internet nicht funktioniert.

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