Prozess in Graz

Entlassene Pflegerin erhielt hohe Entschädigung

Steiermark
18.02.2020 08:30

Es sind schwere Zeiten für Pflegekräfte: Nach den Warnstreiks der Vorwoche, bei denen unter anderem bessere Arbeitsbedingungen gefordert wurden, sorgt nun der Fall einer ungerechtfertigt entlassenen Pflegeassistentin für Aufsehen. Nach Anschuldigungen einer Kollegin wurde die 53-jährige Steirerin von ihrem Arbeitgeber hinausgeworfen, obwohl es keine Beweise gab. Nun wurden ihr 46.000 Euro Entschädigung zugesprochen.

Ganze 23 Jahre lang arbeitete eine 53-Jährige in einem Heim für Menschen mit schweren geistigen Behinderungen. Doch Anfang 2019 wurde die Steirerin von ihrem Dienstgeber nach Vorwürfen einer Kollegin entlassen. Sie habe sich zwei Heimbewohnern gegenüber aggressiv verhalten und nicht den hausinternen Richtlinien entsprechend agiert, hieß es.

Anschuldigungen konnten nicht belegt werden
Das konnte allerdings nie belegt werden, und die Frau bestritt die Anschuldigungen vehement. Sie wandte sich an die steirische Arbeiterkammer. „Sie war persönlich sehr betroffen, die Anschuldigungen konnte sie überhaupt nicht nachvollziehen,“ erklärt die zuständige Referentin Martina Schöngrundner im Gespräch mit der „Krone“. „Die Angaben der Betroffenen und ihrer Arbeitskollegin standen Aussage gegen Aussage, daher konnte nur gerichtlich geklärt werden, ob die Entlassung gerechtfertigt war.“

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Die Dame war persönlich sehr betroffen. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe konnte sie überhaupt nicht nachvollziehen.

Martina Schöngrundner (AK Steiermark)

46.000 Euro Entschädigung
Da die 53-Jährige angesichts der Umstände ihrer Entlassung nicht mehr an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren wollte, klagte die Arbeiterkammer in weiterer Folge auf Zahlung einer Kündigungsentschädigung und einer Abfertigung. Damit hatte man Erfolg.

Das Gericht schenkte den Aussagen der Pflegeassistentin Glauben, rund 46.000 Euro konnten für die zu Unrecht hinausgeworfene Steirerin insgesamt erstritten werden. Der frühere Arbeitgeber legte gegen das Urteil Berufung ein, hatte beim Oberlandesgericht Graz aber keinen Erfolg.

Julian Bernögger, Kronen Zeitung

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