Den ersten Rückschlag hatten die vielen Projektgegner durch den überraschenden Bescheid des Landes im Dezember des Vorjahres erlitten. Sowohl die Gemeinden Voitsberg und Bärnbach, als auch die Bezirkshauptmannschaft sowie die steirische Umweltanwältin beriefen dagegen.
"Kapital hat wieder gesiegt"
Am Dienstagabend erfolgte dann der zweite Rückschlag: Der dreiköpfige Wiener Umweltsenat bestätigte die Entscheidung der Landesbeamten. Sprich: Auch aus seiner Sicht ist keine Umweltprüfung (UVP) notwendig. Bei den Projektgegnern, die eine massive Umwelt- und Gesundheitsbelastung für die Region befürchten, ist der Frust groß. ÖVP-Vizebürgermeister Walter Gaich zur "Krone": "Es wurde als Entscheidungsgrundlage nur die Brennstoffleistung herangezogen. Leider hat wieder einmal das Kapital vor den Menschen gesiegt."
VfGH und Wasserrechtsbescheid als Strohhalme
Jetzt wird's rechtlich eng: Nur noch die Gemeinden Voitsberg und Bärnbach können den Verfassungsgerichtshof als letzte Instanz anrufen - eine aufschiebende Wirkung hat das allerdings nicht mehr. Es gibt aber noch einen zweiten Strohhalm: Wie berichtet, verkündete Umweltlandesrat Manfred Wegscheider (SPÖ) im Mai, dass es für das Projekt - UVP-Pflicht hin oder her - keinen Wasserrechtsbescheid geben dürfte. Die Weststeirer zittern weiter!
von Jakob Traby, "Steirerkrone"
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