Brennpunkt-Volksschule

Bekam Grazer Direktorin einen „Maulkorberlass“?

Steiermark
15.02.2020 11:17

Ein angeblicher „Maulkorberlass“ für eine Befürworterin des Ethikunterrichts für alle sorgt für Kritik bei Personalvertretern. Eine Schulleiterin hätte bei einer Veranstaltung zum Thema reden sollen. Die Bildungsdirektion Steiermark legte ihr aber nahe, dies aufgrund ihrer Stellung im öffentlichen Dienst nicht zu tun. Die Frau spricht von einer Weisung und will sich dagegen rechtlich wehren.

Der Verein Ethik für ALLE hatte für kommende Woche ein Pressegespräch mit Lehrern und Schulleitern geplant. Dazu eingeladen wurde übrigens auch die frühere Ombudsfrau im Bildungsministerium, Susanne Wiesinger, die nach einer Buchveröffentlichung über angeblich parteipolitische Einflussnahme in ihrem Bereich in Ungnade gefallen war. Weiters hätte daran die Direktorin einer „Brennpunkt-Volksschule“ aus Graz teilnehmen sollen.

Die Schulleiterin dürfe ausschließlich als Privatperson an der Pressekonferenz teilnehmen und müsse jeglichen Hinweis auf ihren Beruf meiden, hieß es jedoch in einem Telefonat mit der Bildungsdirektion Steiermark. Diese angebliche „Weisung“ wurde der Frau auch noch einmal via E-Mail erteilt. Darin wird klar gestellt: „Wir haben vereinbart, dass Sie an diesem Gespräch als Privatperson teilnehmen, nicht aber in Ihrer Rolle als Schulleiterin.“

„Es geht um Meinungsfreiheit“
Florian Gollowitsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FSG-Personalvertretung in der Steiermark, sieht dies eindeutig als parteipolitisch motivierte Weisung. Die Schulleiterin hätte bei dem Pressegespräch lediglich von ihren Erfahrungen berichten sollen, mit dem Amtsgeheimnis sei dies sehr wohl vereinbar. „Es geht um Meinungsfreiheit“, so Gollowitsch, der im Verbot einen „Angriff auf die Demokratie“ ortet.

Kritik von Verfassungsjurist‘
Die Direktorin will sich nun mithilfe der Gewerkschaft juristisch wehren. Auch der Verfassungsjurist Heinz Mayer kritisierte gegenüber der APA das Vorgehen. Die Frage sei, ob es sich tatsächlich um eine Weisung handle, zumal dies ein außerdienstliches Verhalten betreffe. Andernfalls könnte man von einem Bescheid sprechen, gegen den man sich wehren kann. Ein Disziplinarverfahren würde die Direktorin mit Verweis auf die Meinungsfreiheit mit großer Wahrscheinlichkeit gewinnen.

Laut Bildungsdirektion keine Weisung
Laut Bildungsdirektion Steiermark ist von einer Weisung in dem Fall nichts bekannt. Man habe der Frau lediglich „abgeraten“, in ihrer Funktion an dem Pressegespräch teilzunehmen, da sie in ihrer Funktion als Direktorin objektiv zu sein habe, sagte ein Sprecher auf APA-Anfrage. Allerdings dürfe sie gerne als Privatperson reden, wobei es allerdings schwer sei, ihr Engagement von ihrer Funktion als Schulleiterin zu trennen.

„Mit dieser autoritären Vorgehensweise einer politisch eingefärbten Landeschuldirektion erreicht der österreichische Ethikunterrichtsskandal einen neuen Höhepunkt“, kritisiert auch Eytan Reif vom Verein Ethik für ALLE. Es hätte sich um ein überparteiliches Pressegespräch außerhalb der Arbeitszeit gehandelt, das der Betroffenen per „Maulkorb-Weisung“ untersagt worden sei. Die Teilnahme daran hat die Direktorin nun abgesagt.

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