EGMR-Entscheidung

Spanien darf Migranten nach Marokko abschieben

Ausland
14.02.2020 15:02

Spanien darf laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner Exklave Melilla Migranten bei Grenzübertritt umgehend nach Marokko zurückweisen. Dieses Vorgehen verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte die Große Kammer des Gerichtshofes am Donnerstag in Straßburg mit. Sie widersprach damit einem Urteil aus dem Jahr 2017.

Darin hatte der EGMR entschieden, dass die sogenannten „Push-backs“ oder Kollektivausweisungen gegen die Konvention verstoßen. Die spanische Regierung hatte danach beantragt, dass der Fall an die Große Kammer des Gerichtshofs weitergeleitet wird.

Männer aus Mali reichten Beschwerde ein
Die Beschwerde gegen Spanien hatten zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste im Februar 2015 beim EGMR eingereicht. Sie hatten den Gerichtsunterlagen zufolge im August 2014 Stunden auf dem Grenzzaun verbracht. Sie wurden dann von der spanischen Guardia Civil festgenommen und ohne Verfahren oder Rechtsschutz nach Marokko gebracht und dort den marokkanischen Grenzbeamten übergeben. Die Beschwerde wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt.

Die beiden Männer hätten sich selbst in die rechtswidrige Situation gebracht, als sie mit vielen anderen Menschen auf den Zaun geklettert seien, erklärte nun die EGMR-Kammer. Sie seien damit bewusst nicht über einen legalen Weg eingereist. Spanien könne deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es kein Verfahren oder Rechtsschutz in Melilla gab.

Der Umgang der EU mit Migranten an seinen Außengrenzen beschäftigen den Gerichtshof immer wieder. Der EGMR gehört zum Europarat mit Sitz in Straßburg. Die Staatenorganisation fördert die demokratische Entwicklung in seinen 47 Mitgliedsländern. Die wichtigste Konvention ist dabei die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese müssen alle Staaten vor ihrem Beitritt unterzeichnen. Der EGMR ist kein Gericht der Europäischen Union.

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