Urteil

Staatsverweigerer-Prozess: 10 und 3 Jahre Haft

Oberösterreich
13.02.2020 09:00
„Der ICCJV ist einer Faschingsgilde näher als einer staatsfeindlichen Verbindung“, argumentierte ein Verteidiger. Am Mittwoch mussten Geschworene in Steyr entscheiden, ob sich die Angeklagten des Verbrechens einer staatsfeindlichen Bewegung schuldig gemacht haben.

Im Mittelpunkt des Steyrer Prozesses stand der „International Common Law Court of Justice Vienna“ (ICCJV) und die wirre Gedankenwelt seiner Mitglieder. Zur Führungsriege sollen auch die Angeklagten, ein ehemaliger Berufsschullehrer (55) und ein Invaliditätspensionist (56), gehört haben. Ihre Unterschriften standen unter ominösen Haftbefehlen, mit denen österreichische Politiker vom Bundespräsidenten abwärts festgesetzt werden sollten. Der ICCJV wollte, laut Anklage, anschließend eine „Übergangsregierung“ aufstellen. Für den Staatsanwalt stand außer Streit, das Ziel der Angeklagten und ihrer Mitstreiter war, „österreichisches Recht auszuhebeln“. 

Das Urteil
Der 55-Jährige wurde wegen des Verbrechens der Staatsfeindlichen Verbindung und anderer Delikte zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Zweitangeklagte (56) erhielt drei Jahre teilbedingt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

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