Sturmtief Sabine wütet

Wer kommt jetzt für den Sturmschaden am Auto auf?

Motor
11.02.2020 01:12

„Sabine“ ist keine sonderlich gute Freundin der Autofahrer, das Sturmtief hat in Österreich teilweise für massive Schäden gesorgt. In vielen Fällen stellt sich nun die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Wohl dem, der gut versichert ist. Aber oft ist auch tatsächlich jemand haftbar zu machen.

(Bild: kmm)

Eine Spur der Verwüstung zieht sich durch das Land. Menschen wurden bisher nicht verletzt, aber Windspitzen bis an die 150 km/h sorgten für zahlreiche Sachschäden. Zusammenbrechende Baugerüste, herabfallende Äste bis hin zu umgestürzten Bäumen - die Ursachen sind vielfältig, die Schäden vielfach hoch.

„Wer nach einem Unwetter Schäden an seinem Auto oder Motorrad feststellt, sollte diese mit Hilfe von Fotos dokumentieren und umgehend der Versicherung melden“, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Überschwemmungen oder Sturmböen über 60 Stundenkilometer sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Versicherung übernimmt auch die Reparaturkosten bzw. die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt. „Oftmals fallen jedoch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe an. Genaue Angaben dazu findet man in der Polizze“, erklärt die Expertin.

Achtung: War das Auto an einer gefährdeten Stelle, zum Beispiel unter einem offensichtlich morschen Baum oder an einem Flussbett geparkt, kann die Versicherung die Auszahlung wegen „grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles“ verweigern.

Ein Totalschaden durch Sturm ist besonders bei älteren Fahrzeugen ärgerlich, denn von den Versicherungen wird nur der Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt. Der Verkaufserlös des Wracks wird dabei noch abgezogen. Das bedeutet man kann sich oft mit dem erhaltenen Geld kein neues Fahrzeug leisten, wäre unter Umständen mit dem alten Kfz aber noch Jahre gefahren.

Eigene Haftpflicht zahlt nichts
Wer keine Kaskoversicherung, sondern nur eine Haftpflichtversicherung hat, sieht gar kein Geld von der Versicherung. Es sei denn, der Schaden wurde von jemand anderem verursacht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Haus- oder Grundstücksbesitzer schadhafte Bäume und deren Äste nicht rechtzeitig geschnitten hat. Das gleiche gilt bei losen Dachziegeln oder Mauerteilen, die auf ein geparktes Auto fallen. Auch Baufirmen und Werbeunternehmen können für mangelhaft montierte Gerüste bzw. Plakatwände haften.

Entsteht dem Kraftfahrer ein Schaden durch Bäume am Straßenrand, haftet der Straßenerhalter, also in der Regel ein Bundesland oder eine Gemeinde. Dazu muss aber der Geschädigte dem Straßenerhalter grobe Fahrlässigkeit nachweisen, also etwa dass ein geknickerter Baum trotz zeitgerechter Meldung Stunden nach dem Unwetter noch immer nicht vor der Straße entfernt worden ist. Betreiber mautpflichtiger Autobahnen und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften aber schon für leichte Fahrlässigkeit.

Es ist ratsam, Zeugen zu suchen
Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich, Beweise durch Fotos oder Zeugen zu sichern.

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(Bild: kmm)



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