Besitzstörung

380-kV-Gegner landeten vor dem Bezirksgericht

Salzburg
11.02.2020 09:03
Hochspannung am Bezirksgericht Hallein. Weil sie sich unerlaubt im forstlichen Sperrgebiet aufgehalten haben sollen, wurden am Montag sieben 380-kV-Freileitungsgegner vorgeladen. Der Stromnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) hat Besitzstörungsklagen eingebracht. Eine Entscheidung steht noch aus.

„Das ist eine reine Verzweiflungstat. Die APG klagt, dabei lässt sie sich das Vergehen selbst zu Schulden kommen“, kommentierte Franz Köck, Freileitungsgegner der ersten Stunde, das Verfahren im Vorfeld. Er und sechs weitere Personen wurden von der APG wegen Besitzstörung geklagt. Sie sollen sich unerlaubt im forstlichen Sperrgebiet in Bad Vigaun aufgehalten und dort die Rodungsarbeiten für die Stromtrasse behindert haben. „Dabei waren wir zu dem Zeitpunkt gar nicht dort“, entgegneten Köck und die weiteren Beschuldigten. Zudem sei das Sperrgebiet unzureichend gekennzeichnet.

Das sollte am Montag ein Verfahren am Bezirksgericht Hallein klären. „Ich sehe, die Fronten sind verhärtet“, bemerkte die Richterin. Ein Urteil gab es nach stundenlanger Verhandlung nicht. Brisant: Wie sich herausstellte, haben weder die APG noch die Bundesforste einen konkreten Plan zu dem Sperrgebiet.

Nun drehen die Leitungsgegner den Spieß um: Zwei Eigentümer forderten Vertreter der APG auf, ihre Grundstücke nicht mehr zu betreten. Ansonsten drohen ebenso Besitzstörungsklagen. Interessant ist zudem ein Schreiben der EU-Kommission, das ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bestätigt. Grund ist eine fehlende strategische Umweltprüfung. Der Brief geht an den Verwaltungsgerichtshof.

Interview mit Wolfgang Hafner, Projektleiter APG

Herr Hafner, warum klagt die APG sieben Personen auf Besitzstörung?

Wir wollen so rasch wie möglich weiterarbeiten. Das erreichen wird nur mit Klagen.

Sie stehen unter Zeitdruck. Was passiert, wenn Sie die Arbeiten in Bad Vigaun nicht bis Ende Februar abschließen?

Wir sind gerade dabei, die Zeitpläne zu evaluieren, appellieren aber an die Vernunft der Leute.

Wie wollen Sie den Beklagten die Tat nachweisen?

Es gibt Zeitungsartikel und TV-Berichte dazu.

Die Richterin will die aber nicht werten.

Ein paar Beschuldigte haben aber selbst zugegeben, im Sperrgebiet gewesen zu sein. Wir hoffen, dass der Klage stattgegeben wird.

Auch der APG drohen nun Klagen.

Wir haben ja die Hand ausgestreckt und jetzt reagieren die Gegner so. Das kann ich nicht verstehen.

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