Anklage fertig

Urologe als Kinderschänder soll in Sonderanstalt

Oberösterreich
10.02.2020 09:23

Jetzt ist die Anklage fertig: Jener Urologe aus dem Salzkammergut, der in 19 Jahren 109 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben soll, soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Laut Gutachten hat der Beschuldigte Pädophilie, die den Grad einer schwerwiegenden psychischen Störung erreicht. 

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen einen 57-jährigen Urologen wurde nach umfangreichen Ermittlungen und Einholung zahlreicher Sachverständigengutachten abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Wels hat eine Anklageschrift beim Landesgericht Wels eingebracht.

109 mutmaßliche Opfer
Darin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, in Gmunden, Schörfling am Attersee, Vöcklabruck und Ägypten seit dem Jahr 2000 bis zu seiner Festnahme im Jänner 2019 als Arzt an 109 großteils jugendlichen Patienten teils schwere sexuelle Missbrauchshandlungen vorgenommen zu haben. Bei 40 Opfern seien Tathandlungen vor Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgt, bei drei seien schwere gesundheitliche Folgen eingetreten. Weiters wird ihm vorgeworfen, in mehreren Fällen Personen zur Herstellung pornographischer Videoaufnahmen minderjähriger Personen angestiftet und ein pornographisches Foto eines achtjährigen Buben hergestellt zu haben.

Weitergabe von Cannabis
In einem Fall soll er eine noch nicht 18-jährige Person zur Vornahme einer geschlechtlichen Handlung gegen Entgelt aufgefordert haben. Weiters wird ihm der Besitz und die Weitergabe von Cannabiskraut an Minderjährige vorgeworfen.

Schwerer sexueller Missbrauches von Unmündigen
Mit einer Strafdrohung von fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe ist das Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und 3 erster Fall StGB strafsatzbestimmend.

Pädophilie diagnostiziert
Ein Sachverständiger diagnostizierte beim Beschuldigten Pädophilie, die den Grad einer schwerwiegenden psychischen Störung erreicht. Aufgrund der Prognose, der Beschuldigte könne erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen, wurde - zusätzlich zur Verurteilung - auch dessen Unterbringung in einer Anstalt beantragt.

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