Michael (Name geändert) leidet an einer schweren Form des Down-Syndroms. Der 26-Jährige aus dem Bezirk Vöcklabruck kann nicht sprechen und darf keine Minute alleine gelassen werden. Da seiner Mutter, die sich liebevoll in ihrem Haus um ihn kümmert, die Pflegestufe 2 dafür als zu gering erschienen war, beantragte sie eine Erhöhung des Pflegegeldes. Zwei Monate später flatterte der Frau ein negativer Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ins Haus. Grund für die Ablehnung: Der monatliche Pflegebedarf sei mit 112 Stunden nicht hoch genug.
Pflegebedarf von 170 Stunden
Verzweifelt suchte Michaels Mutter Hilfe bei der Arbeiterkammer Vöcklabruck. Was sich lohnte! Denn ein vom Gericht bestellter Sachverständiger stellte bei ihrem Sohn im Gegensatz zur PVA einen monatlichen Pflegebedarf von 170 Stunden fest. Und das reichte sogar aus für eine Erhöhung des Pflegegeldes auf Stufe 4.
Genauere Untersuchung gefordert
„Es kommt leider immer wieder vor, dass in einem Bescheid falsche Einschätzungen abgegeben werden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Darum werden wir uns vehement dafür einsetzen, dass die Menschen künftig genauer untersucht werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt.“
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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