Eklat um Datenschutz

Rauswurf von Krankenschwester hat teures Nachspiel

Tirol
07.02.2020 09:00

Im Kampf gegen ihre Entlassung siegte eine Kufsteiner Krankenschwester nun erneut vor Gericht. Die Frau hatte mangelnden Datenschutz im Spital angeprangert, es folgten Konflikte, sie sollte den Job verlieren. Status quo: Sie erhielt 40.000 Euro Nachzahlung, geht bei vollem Gehalt „spazieren“.

Die Frau hatte schon vor Jahren festgestellt, dass Kollegen in ihre Krankenakte sowie in jene ihres verstorbenen Sohnes Einsicht nehmen. Dagegen erhob sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Das Bezirksspital verschärfte danach zwar die Zugriffsrechte, der Frau ging dies aber nicht weit genug, es kam zu Reibereien mit der Krankenhausführung.

Höhepunkt: Die Frau wurde im Juli 2016 fristlos entlassen, sie setzte sich mit einer Klage am Landesgericht zur Wehr. Vorerst mit Erfolg – die Richterin entschied im Mai 2017, dass die Entlassung nicht rechtskonform war. Und zwar aus formalen Gründen. Der Verwaltungsdirektor sei dazu nicht befugt gewesen.

Das Krankenhaus sprach daher eine sogenannte Eventualkündigung aus – doch wieder mit formalen Fehlern (Fristversäumnis, Fall nicht auf Tagesordnung einer Sitzung). Das Landesgericht entschied daher in erster Instanz und erst dieser Tage in der Berufung, dass das Dienstverhältnis unverändert aufrecht sei. Derzeit läuft diesbezüglich eine außerordentliche Revision des Krankenhauses beim OGH. Zudem traf man sich am 30. Jänner bei einer Zivilverhandlung. Thema: Eine zweite, erneut veranlasste Eventualkündigung.

Frau erhält Gehalt, darf aber nicht mehr zurück
Stefan Krall, Anwalt der Krankenschwester: „Meine Mandantin möchte so rasch als möglich wieder ihren Dienst antreten, denn sie ist mit Leib und Seele Krankenschwester.“ Fakt ist aber, dass die Kufsteinerin mit einem Hausverbot belegt ist.  Die Endlosgeschichte ist für das Spital und damit auch für den Krankenhausverband und die Steuerzahler teuer: „Schon infolge unseres Erfolges beim Arbeitsgericht mussten meiner Mandantin rund 40.000 Euro Gehalt nachgezahlt werden. Diese Bezüge gehen weiter, obwohl sie zum Spazierengehen gezwungen wird“, schildert Krall.

Krankenhausverband wartet noch ab
Für Rudolf Puecher, Obmann des Krankenhausverbandes, ist es eine leidige Causa. Man werde nun die OGH-Entscheidung abwarten und in den Gremien entscheiden, wie es weitergeht. Eine Rückkehr der Frau hält Puecher aufgrund der Vorgeschichte für nicht praktikabel.

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