„Verwerflich“

Boshafte Behauptungen brachten Frau vor Gericht

Wien
06.02.2020 14:16

Alles begann mit einer Mülltonnensammelstelle genau vor ihrer Parzelle, geendet hat das Treiben einer Bewohnerin eines Kleingartenvereins in Wien auf der Anklagebank und mit einer Verurteilung. Die 70 Jahre alte Frau hatte gegen Nachbarn der Kleingartensiedlung offenbar einen Rachefeldzug gestartet und in anonymen Briefen unglaubliche Anschuldigungen vorgebracht - etwa einen Familienvater fälschlicherweise als Kinderschänder bezeichnet.

Wie aus Zeugenaussagen vor Gericht hervorging, dürfte die 70-Jährige in der Kleingartenanlage seit vielen Jahren Nachbarn terrorisieren, weil die zentrale Mülltonnensammelstelle ausgerechnet vor ihrer Parzelle platziert ist. Versuche, diese zu verlegen, schlugen fehl. Seit diesem Zeitpunkt soll die Pensionistin ihre Wut an den Nachbarn ausgelassen und haltlose Gerüchte gestreut haben.

Von Porno-Aufklärung bis Kindesmissbrauch
Dabei ging die 70-Jährige überaus weit. In anonymen Briefen an den Stadtschulrat, die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) und die Erzdiözese hieß es, ein Familienvater in der Nachbarschaft kläre seine Tochter mit Porno-Videos auf und vergreife sich im Pool in seinem Garten an Mitschülerinnen des Mädchens. Die Schreiben verfehlten ihre Wirkung nicht: Die MA 11 lud daraufhin die elfjährige Tochter vor und befragte das Mädchen zu möglichen Übergriffen seitens des Vaters, der Lehrer an einer Schule ist.

Der Stadtschulrat wiederum überlegte, Erhebungen an besagter Schule zu starten, doch so weit kam es schlussendlich nicht, da sich die Anschuldigungen im Laufe der kriminalpolizeilichen Erstermittlungen als völlig haltlos herausstellten.

100 Euro pro Schreiben kassiert
Von all dem wollte die Angeklagte nichts wissen und bestritt vehement, etwas mit den Anschuldigungen zu tun zu haben. Licht in die Sache brachte allerdings eine Freundin der Frau, die vor Gericht reinen Wein einschenkte. Die 56-Jährige gab zu, auf Bitte und in Anwesenheit der Pensionistin die Briefe verfasst zu haben. Sie sei von dieser dafür auch bezahlt worden und habe 100 Euro pro Schreiben kassiert.

„Sie hat mich um Hilfe gebeten“, gab die Zeugin an. Sie habe sich darauf eingelassen, „weil ich das Ausmaß nicht erkannt habe. Ich habe einen Fehler gemacht.“ Und weiter: „Ich wurde nur benützt in meiner gutmütigen Art. Weil ich ein Trottel bin, habe ich das gemacht.“ Auf die Frau kommt nun ebenfalls ein Strafverfahren wegen Verleumdung zu. Sie nannte auch das Motiv, weshalb die 70-Jährige gegen den Mann vorgegangen sei: „Sie wollte den anderen was auswischen.“

Richter: „Sie sind eindeutig schuldig“
Am Ende hatte der Richter keinen Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten, die nach dem Zeugenauftritt ihrer Freundin behauptet hatte, diese habe sich „mit den anderen“ gegen sie verschworen und sage die Unwahrheit. „Sie sind eindeutig schuldig“, beschied der Richter der 70-Jährigen und nannte ihr Vorgehen „menschlich verwerflich“.
Die Angeklagte wurde wegen Verleumdung zu 15 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde ihr im Hinblick auf ihr vorgerücktes Alter und ihre bisherige Unbescholtenheit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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