Das brasilianische Arbeitsgericht hat sich in höchster Instanz gegen die Anerkennung eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses zwischen dem Taxi-Konkurrenten Uber und den Fahrern ausgesprochen. Die große Flexibilität der Fahrer bei der Entscheidung, wohin sie fahren wollen und die Anzahl der Kunden, die sie täglich bedienen, sei „inkompatibel“ mit einem Angestelltenverhältnis, legte der zuständige Bundesrichter in seiner Urteilsbegründung dar.
Zudem reiche die Bezahlung der Fahrer zwischen 75 und 80 Prozent des Gesamttarifs aus, um die Beziehung zu Uber als Partnerschaft zu charakterisieren, so der Richter weiter.
„Digitaler Vermittler“
Uber hatte argumentiert, dass seine Plattform ein digitaler Vermittler und kein Arbeitgeber sei und dass die Fahrer diese Bedingung beim Anmelden akzeptieren. Das Gericht habe den innovativen Charakter seiner Plattform erkannt, die mit mehr als 600.000 Fahrern in über 100 Städten in Brasilien zusammenarbeite und mehr als 22 Millionen App-Nutzer bediene, sagte der Fahrdienstleister.
Brasilien ist nach den Vereinigten Staaten der zweitgrößte Markt für Uber, Sao Paulo liegt nach Anzahl der Fahrten noch vor New York.
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