Attacke erfunden

Jurist (36) rammte sich selbst Messer in die Brust

Tirol
06.02.2020 08:00

Stark blutend schleppte sich Ende August 2019 der ehemalige Firmenjurist (36) eines bekannten Tiroler Unternehmens zur Polizei und gab an, gerade Opfer eines brutalen Raubüberfalls geworden zu sein. Es war nur ein Lügenmärchen, das der Mann den Beamten auftischte. Denn er wollte einen Suizidversuch kaschieren.

Die Ermittler hatten von Anfang an ihre Zweifel in diesem Fall. „Es ist unklar, ob sich das alles tatsächlich so zugetragen hat. Es gibt einfach noch zu viele Fragezeichen“, meinten damals die ermittelnden Beamten.

Blutiger Angriff und Raub waren nur vorgetäuscht
Und sie hatten tatsächlich den richtigen Riecher. Denn die zwei Unbekannten, die dem 36-Jährigen ein Messer in die Brust und in den Bauch gerammt haben sollen, waren frei erfunden. Vielmehr hatte der Vater einer Tochter, der kurz vor der Scheidung steht, seinem Leben selbst ein Ende setzen wollen. Glücklicherweise überlebte er die Verzweiflungstat mit schwersten Verletzungen.

„Ich stand irgendwie neben mir“, zeigte sich der Akademiker nun vor Richter Andreas Mair geständig, eine mit einer Strafe bedrohte Handlung vorgetäuscht und falsch ausgesagt zu haben. „Mir ist natürlich bewusst, dass es falsch war, was ich gemacht habe. Es war aber ein gewisser Druck da und ich in einem Ausnahmezustand. Es tut mir leid.“

Private und berufliche Probleme waren Motiv
Hintergrund des filmreifen Dramas waren vor allem finanzielle Probleme: Bei einer Großbetriebsprüfung des Finanzamtes flog nämlich auf, dass der an und für sich mit einem stattlichen Gehalt gesegnete Firmenjurist 41 Rechnungen mit mehr als 82.000 Euro fälschte. Wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung wurde der arg gebeutelte Angeklagte im November des Vorjahres dafür zu sieben Monaten bedingter Haft und 2700 Euro Geldstrafe verurteilt.

Angeklagter nur knapp an Haft vorbeigeschrammt
Aufgrund des erfundenen Räuberg’schichtls muss der 36-Jährigen noch tiefer in die Tasche greifen. Denn Richter Mair verhängte über ihn - nicht rechtskräftig - eine Zusatzstrafe von 4000 Euro. „Vergehen gegen die Rechtspflege sind vom Gesetz her streng zu bestrafen, aber Sie gelten als unbescholten und waren geständig. Daher sehe ich es nicht für notwendig, dass Sie unbedingt in Haft müssen“, so der Richter.

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