Urteil in Vorarlberg

„Home Invasion“: Lange Haftstrafen für beide Täter

Vorarlberg
04.02.2020 14:06

Wegen einer „Home Invasion“ sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zwei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der 44-jährige Erstangeklagte erhielt die Höchststrafe von 15 Jahren, der noch minderjährige Zweitangeklagte im Alter von 17 Jahren fasste nach dem Jugendstrafgesetz sieben Jahre Freiheitsstrafe aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Das Duo aus Rumänien hat im Oktober in Rankweil einen 84-jährigen Mann im eigenen Haus brutal zusammengeschlagen und ausgeraubt. Der Pensionist hatte zuvor den 44-Jährigen in seinem Garten beschäftigt und ihn dafür bezahlt. Bei dem Überfall in der Nacht warfen die beiden Eindringlinge eine Decke über den auf der Couch liegenden Mann, fesselten und schlugen ihn.

Sie drohten damit, ihn zu erschießen, sollte er den Code seines Tresors nicht verraten. Die beiden Angeklagten hatten den Safe allerdings selbst schon so stark beschädigt, dass er sich auch mit der richtigen Kombination nicht mehr öffnen ließ. Der Senior erlitt großflächige Hämatome im Gesicht und am Körper sowie mehrere Rippenbrüche.

Gefasst wurden die beiden Männer kurz nach der Tat, nachdem der 84-Jährige über den Notruf die Einsatzkräfte verständigt hatte. Sie wurden in der Nähe des Tatorts festgenommen und später in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert.

Geständig und reumütig
Die beiden Rumänen waren vor Gericht geständig und reumütig. Die Drahtzieherrolle schoben sie dem jeweils anderen zu. Der Ältere verwies auf seine angeblich schwere Alkoholisierung bei dem Überfall. Vor hohen Haftstrafen schützte sie das nicht. Das Gericht verurteilte die zwei Männer schließlich wegen schweren Raubes zu 15 bzw. sieben Jahren Haft. Beim Jüngeren wurden zudem acht Monate Bewährungsstrafe widerrufen, die zu den sieben Jahren noch dazukommen.

Verurteilt wurden sie auch wegen drei Einbruchsdiebstählen in Liechtenstein und einer Sachbeschädigung, ebenfalls im Fürstentum. Bei einem Einbruch wurden Wertgegenstände im Wert von rund 30.000 Schweizer Franken erbeutet. Bezüglich der Raubbeute in Rankweil herrschte Unklarheit, allerdings wurde beschlossen, zumindest die sichergestellten rund 2000 Euro dem Opfer auszubezahlen. Ihm wurden zudem weitere rund 4300 Euro zugesprochen.

Laut Richterin Sabrina Tagwercher fielen die Strafen wegen der äußerst brutalen Vorgehensweise und massiver einschlägiger Vorstrafen so hoch aus. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „extrem niederträchtigen Tat“. Die beiden Angeklagten meldeten Rechtsmittel an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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