Video mitproduziert

Ibiza-Anwalt blitzt mit Beschwerde gegen Razzia ab

Wien
04.02.2020 13:17

Der in die Ibiza-Affäre involvierte Anwalt M. ist mit einer Beschwerde gegen Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung, in seiner Kanzlei sowie in einem Tresor abgeblitzt. Das Oberlandesgericht Wien habe der Beschwerde nicht stattgegeben, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Rechtsanwalt soll an der Herstellung des „Ibiza-Videos“ beteiligt gewesen sein und es zum Kauf angeboten haben.

„Das Oberlandesgericht stellte klar, dass für die Tat, die dem Anwalt angelastet wird, das österreichische Strafrecht anzuwenden ist, weil die Beitragshandlungen in Österreich stattgefunden haben. §120 Abs 2 Strafgesetzbuch verbietet es, Aufnahmen einer nicht-öffentlichen Äußerung ohne Zustimmung der sprechenden Personen zu veröffentlichen oder anderen Personen zugänglich zu machen, für die die Äußerungen nicht bestimmt sind“, heißt es in der Entscheidung.

Der Anwalt hatte sich zu seiner Verteidigung u.a. auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2015 berufen, wonach Journalisten heimlich Gespräche aufzeichnen dürfen, um die schlechte Beratungsqualität von Versicherungsmaklern zu belegen, für die es vorher schon Anhaltspunkte gegeben hatte.

Ibiza-Video kein investigativer Journalismus
Diese Entscheidung zum Thema „investigativer Journalismus“ sei aber - so das Oberlandesgericht Wien - mit dem vorliegenden Fall nicht zu vergleichen, weil bei der Aufzeichnung des Ibiza-Videos vorher nicht abzusehen gewesen sei, in welche Richtung die Gespräche überhaupt gehen würden.

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