Gutachten nach Streit:

Rasieren der Tasthaare bei Hunden ist verboten

Tierecke News
04.02.2020 11:52

Was für Menschen eine Frage des Geschmacks ist, ist für Hunde ein No-Go: Das Abschneiden, Scheren oder Rasieren der Tasthaare aus kosmetischen Gründen ist ein unzulässiger Eingriff, der laut österreichischem Tierschutzgesetz verboten ist. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) aus aktuellem Anlass in Auftrag gegeben hatte.

Bei der Internationalen Hundeausstellung in Graz (IHA) waren im vergangenen Jahr im Zuge der amtstierärztlichen Kontrolle auch die Tasthaare der ausgestellten Hunde überprüft worden. In mehreren Fällen wurde das Fehlen der sogenannten Vibrissen beanstandet, was das zuständige Veterinäramt als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wertete. Diese Entscheidung sorgt bis heute für rege Diskussionen.

Experten auf Seite der Amtstierärzte
„Das Vorgehen der Amtstierärzte vor Ort war absolut korrekt“, sagt Barbara Fiala-Köck, Tierschutzombudsfrau in der Steiermark. „Dass die Einschätzung der Kollegen nun auch von unabhängigen Expert bestätigt wird, sollte den Befürwortern der Vibrissen-Schur zu denken geben.“

Das von Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer und DDr.in Regina Binder veröffentlichte Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. „Es wird die Auffassung vertreten, dass das Abschneiden von Vibrissen bei Hunden aus tierschutzrechtlicher Sicht verboten und aus veterinärfachlicher, biologischer und tierethischer Sicht abzulehnen ist“, sagt Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien.

Zitat Icon

"Das Abschneiden von Vibrissen ist abzulehnen!"

Eva Persy, TOW Wien

Eine Position, die von den Tierschutzombudspersonen der Länder Wien, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg, dem Dachverband der Österreichischen Tierschutzorganisationen „pro-tier“, der Österreichischen Tierärztekammer, der „Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde und Therapiebegleithunde“ am Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität sowie der Vereinigung Österreichischer HundeverhaltenstrainerInnen (VÖHT) geteilt wird.

In Deutschland ist die Gesichtsschur bei Hunden übrigens ebenfalls verboten. „Wir hoffen im Sinne der Tiere, dass das Bewusstsein für das bestehende Verbot der kosmetischen Vibrissen-Schur weiter zunimmt“, so Fiala-Köck. Auch sollten bei internationalen Hundeausstellungen TeilnehmerInnen aus anderen Ländern im Vorfeld explizit auf die österreichische Gesetzeslage aufmerksam gemacht werden, um hier unangenehme Situationen zu vermeiden.

Das vollständige Gutachten finden Sie hier.

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(Bild: kmm)



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