Fall Roland K.

Haftstrafen gegen das Mörder-Trio bleiben gleich

Salzburg
04.02.2020 08:29

Einen kurzen, tränenunterdrückten Schrei stieß die Jüngste der drei Verurteilten aus, als die Vorsitzende die entscheidenden Worte verkündete: „Allen Berufungen wird nicht Folge geben“. Umkehrschluss: Alle drei Urteile im Mordfall Roland K. bleiben unverändert: 18 , 16 und acht Jahre Haft für das mörderische Trio. Es war der Schlussstrich in einem dreineinhalb Jahre dauernden Verfahren - mit vielen Emotionen. Die „Krone“ berichtete mehrfach: über die Urteile nach dem Prozess-Neustart und das erste Gerichtsverfahren.

Richard H. (26), der Flachgauer Musiker, fiel diesmal auf: Nicht nur war er der einzige Verurteilte, der zur Richterin sprach – ein „es tut mir sehr leid“ und ein „ich war geständig“. Er war auch derjenige, der sich in der Haft äußerlich stark verändert hat: dürr, bleich und mit steriler tiefer Stimme. Unermüdlich bekämpfte sein Verteidiger Franz Essl die zusätzlich zur Haftstrafe ausgesprochene Einweisung in eine Anstalt.

Richard H. konnte, wie Wirt Robert Sch. auf eine mildere Strafe hoffen – höher war nicht möglich, da die Staatsanwaltschaft in Person von Andreas Allex nur gegen die Ex-Freundin Anna M. berufen hatte. Es gäbe ein Ungleichgewicht, gerade im Hinblick auf die „heimtückische Tatbegehung durch präparierte Pralinen“, so Allex. Für M.s Verteidiger Kurt Jelinek war es der „schlimmste Akt in 30 Jahren“. Zu Beginn sei ein „kleines Mädchen“ vor ihm gesessen, 30 Monate später „ist sie jetzt eine andere“ und erwähnte „tadelloses Verhalten“ im Gefängnis. „Er macht das Beste draus“, meinte ebenso Jörg Dostal, Verteidiger von Sch.

„Es wird nichts geändert“
Zur Strafe? „Jeder Tag ist zu viel, wenn man weiß, dass man nichts gemacht hat“, warf Dostal ein und erwähnte seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Falles. Nach etwa einer halben Stunde Beratung nahm der Senat des Oberlandesgerichts Linz wieder Platz. Vorsitzende Astrid Henhofer verkündete: „Es wird nichts geändert“. Also: 18 Jahre Haft plus Einweisung für H., 16 Jahre für Sch. und acht Jahre für M. Wie bei den vorherigen Urteilsverkündungen war es die 22-Jährige die Emotionen zeigte: ein kurzer Schrei, Tränen. Aber diesmal aus Erleichterung, dass die Strafe nicht höher ausfiel.

Schlusstrich nach dreineinhalb Jahren
Es ist der strafrechtliche Schlussstrich im Mordfall Roland K.: Der reiche Salzburger (63) wurde im Juli 2016 von H. und M. – im Auftrag von Sch. – betäubt, gefesselt und geknebelt zum Sterben in seiner Villa in Salzburg-Aigen zurückgelassen.

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