Pilotenstreiks

Ryanair-Passagieren steht Entschädigung zu!

Reisen & Urlaub
04.02.2020 11:44

Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte, dass Passagieren bei einem Flugausfall aufgrund eines Pilotenstreiks eine Entschädigung zusteht. Voraussetzung dafür ist, dass die Airline nachweisbar nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Annullierung zu verhindern.

Anlass waren die Streiks der deutschen Piloten im Sommer 2018. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist ein weiterer Schritt zu mehr Rechtsklarheit für Passagiere.

Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Ryanair im vorliegenden Fall (Aktenzeichen 2-24 O 117/18) nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um Flugausfälle zu verhindern. So habe Ryanair beispielsweise nicht versucht, Flugzeuge anderer Airlines inklusive Crew anzumieten, um den ursprünglichen Flugplan einzuhalten.

Vor diesem Hintergrund urteilte das Landgericht Frankfurt, dass der Pilotenstreik nicht als außergewöhnlicher Umstand zu werten sei. Die Airline muss daher für die entstandenen Unannehmlichkeiten Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung zahlen.

Seit Sommer 2018 hat Flightright insgesamt für mehrere hundert Passagiere Streik-Klagen gegen die irische Airline an deutschen Gerichten eingereicht. Vor dem AG Hamburg hatte Ryanair Ansprüche aus Streik-Fällen im Mai 2019 anerkannt. Die Fluggesellschaft hat in der Vergangenheit auch in anderen Fällen immer wieder erst auf gerichtlichen Druck hin Entschädigungen an Passagiere gezahlt und damit die Durchsetzung der Fluggastrechte für Verbraucher unnötig erschwert.

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