Airbnb muss auf den Boden der gesetzlichen Realität geholt werden. Das ist nicht nur das Ansinnen des Bundes, sondern auch des Landes. Das eine ist die gewerberechtliche Schiene. „Doch wir können auch über die Tiroler Bauordnung unseren Beitrag dazu leisten“, betont Tratter.
Wie das? „Jede gewerbliche Nutzung einer Immobilie ist künftig bewilligungspflichtig. Damit schieben wir dem Airbnb-Wildwuchs zulasten wohnungssuchender Tirolerinnen und Tiroler einen rechtlichen Riegel vor“, erklärt Tratter. Die Novelle wird im Februar-Landtag beschlossen und tritt mit 1. März in Kraft.
Bürgermeister können selbst entscheiden
Diese Verschärfungen im Rahmen der Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes greifen nicht nur bei Airbnb, sondern auch bei Freizeitwohnsitzen. „Das ist auch ein Beitrag zum leistbaren Wohnen in Tirol. Landesweit sind davon Tausende Wohnungen betroffen“, sagt Tratter. Vor allem in Innsbruck, wo Wohnen ja besonders teuer ist, werden Hunderte Wohnungen illegal via Airbnb vermietet.
Die Genehmigung und Prüfung obliegt der Baubehörde. „So können die Bürgermeister selbst entscheiden, ob sie diese Art der Vermietung in ihrer Gemeinde zulassen oder nicht“, sagt LR Johannes Tratter. Vermieten darf aber nur mehr der Eigentümer, der auch selbst im Haus wohnt. Traditionelle Ferienwohnungen, die in althergebrachter Weise als Nebenerwerb betrieben werden, laufen wie gehabt. „Diese sind davon nicht betroffen. Darauf haben wir bewusst geschaut“, sagt LR Tratter.
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