EU-Datenschützer:

„Unsicherheit rechtfertigt keine Videoüberwachung“

Web
31.01.2020 08:01

Für Videoüberwachung muss es gute Gründe geben. Das hat der Europäische Datenschutzausschuss in seiner neuen Leitlinie zum Einsatz von Videokameras festgelegt, wie die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk am Donnerstag mitteilte. Die am Mittwoch in Brüssel beschlossene Leitlinie stelle klar, dass ein Gefühl der Unsicherheit allein keine Videoüberwachung rechtfertige.

Zur Verarbeitung biometrischer Daten bietet die Leitlinie nach Angaben von Smoltczyk ebenfalls Klarheit. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbiete es privaten Unternehmen ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen grundsätzlich, solche Daten zum Zwecke der Identifizierung bestimmter Personen zu verarbeiten. Die neue Leitlinie konkretisiere die strengen Anforderungen der DSGVO an die Wirksamkeit solcher Einwilligungen.

„Höchst bedenkliche“ Entwicklung
Private Unternehmen hätten ein hohes Interesse an biometrischen Daten, betonte Smoltczyk. „Ich halte diese Entwicklung für höchst bedenklich. Die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit auch unbeobachtet bewegen zu können, ist ein besonders hohes und schützenswertes Gut unserer freiheitlichen Gesellschaft, das wir unbedingt bewahren müssen“, sagte die Datenschützerin, die federführend an der Ausarbeitung der Leitlinien beteiligt war.

Die Leitlinien erfassen nach Angaben des Ausschusses unter anderem, wie bestimmte Daten verarbeitet werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen Videoaufnahmen an Dritte weitergegeben werden können. Dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) gehören die Datenschutzbeauftragten der EU und ihrer Mitgliedsstaaten sowie einiger Nachbarländer an.

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