Fahndung läuft

Angeklagter flüchtet nach Verhandlung aus Gericht

Wien
30.01.2020 14:58

Ein Angeklagter ist am Donnerstag aus dem Wiener Straflandesgericht geflohen. Der Mann hatte sich nach seiner Verhandlung von einem Justizwachebeamten losgerissen und war davongelaufen. Obwohl das Gebäude sofort abgeriegelt wurde, gelang dem Mann offenbar via Notausgang die Flucht. Die Polizei fahndet nun nach dem Insassen der Justizanstalt Simmering.

Dem Vernehmen nach handelt es sich bei dem Flüchtigen um einen Mann, der kurz vor Mittag wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht gestanden ist. Die Verhandlung fand im dritten Stock in Saal 307 statt, das ist einer der hintersten Säle im Straflandesgericht.

Von dort besteht die Möglichkeit, über einen langen Gang und Stiegen zum Notausgang beim Großen Schwurgerichtssaal im Erdgeschoß auf die Alser Straße zu gelangen. Beim Hauptausgang auf der Landesgerichtsstraße und beim Hintereingang Wickenburggasse befinden sich nämlich Sicherheitsschleusen mit Kontrollen der Security.

Die Justiz bestätigte am Donnerstagnachmittag, dass ein Insasse der Justizanstalt Simmering nach einer Hauptverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien geflüchtet ist. Der Mann war demnach zur Verhandlung ins Graue Haus ausgeführt worden. Wie die APA erfuhr, soll dem Angeklagten nach dem Prozess ein Handy aus der Kleidung gefallen sein, als er sich die Schuhe zugebunden habe. Als ihn Justizwachebeamte durchsuchten, ergriff der Mann die Flucht.

Gesamtes Gebäude durchsucht
Die Polizei sperrte das Straflandesgericht ab und durchsuchte das gesamte Gebäude, da zunächst vermutet wurde, dass der Mann noch im Haus ist. „Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass der Insasse das Haus bereits verlassen hatte, und die Sperre wurde aufgehoben“, hieß es in einem Statement des Justizministeriums. Die Polizei fahndet nun nach dem Häftling.

Strafrechtlich hat die Flucht eines Angeklagten keine Auswirkung. Sie ist im Fall einer Verurteilung kein Erschwernisgrund. Ob ein Widerstand oder eine Körperverletzung erfolgt sind, muss im Fall des Geflohenen erst geprüft werden.

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