„Inakzeptabel“

Daten weiterverkauft: Avast schließt Tochterfirma

Web
30.01.2020 13:00

Der tschechische Virenschutzanbieter Avast hat am Donnerstag die Schließung seines Tochterunternehmens Jumpshot angekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass dieses Daten über das Surfverhalten der Nutzer an Werbekunden weiterverkauft. „Die Kernaufgabe von Avast besteht darin, die Sicherheit der Benutzer im Internet zu gewährleisten und den Benutzern die Kontrolle über ihre Privatsphäre zu geben“, so Avast-Chef Ondrej Vlcek. Alle Praktiken, die das Vertrauen der Nutzer gefährden, seien für das Unternehmen „inakzeptabel.“

„Die Privatsphäre unserer Benutzer hat für uns oberste Priorität, weshalb wir schnell gehandelt haben und die Geschäftstätigkeit von Jumpshot beenden werden, nachdem klar wurde, dass einige Benutzer die Verbindung zwischen der Datenbereitstellung an Jumpshot sowie unserer Mission und unseren Grundsätzen, die uns als Unternehmen definieren, in Frage gestellt haben“, wird Vlcek in einer Unternehmensmitteilung vom Donnerstag zitiert.

Die Auswirkungen, die dies auf die Mitarbeiter von Jumpshot haben werde, „bedauern wir sehr, und wir schätzen den Beitrag, die sie geleistet haben“, so Vlcek weiter. Man werde sich bemühen, „diesen Übergang für sie so reibungslos wie möglich zu gestalten“. Eigenen Angaben zufolge zählt Jumpshot rund 220 Mitarbeiter. Ob sie nun alle vor die Tür gesetzt werden, ließ Vlcek offen.

„Nehmen Verantwortung sehr ernst“
Dem Avast-Chef zufolge blicke das Unternehmen auf eine „lange Erfolgsgeschichte zurück, was den Schutz der Geräte und Daten seiner Nutzer vor Malware angeht“. Die Verantwortung, die Privatsphäre der Benutzer mit der notwendigen Nutzung der Daten in Einklang zu bringen, nehme man „sehr ernst“, so Vlcek weiter.

„Angesichts der sich ständig ändernden Bedrohungen für Benutzer, die heute und in Zukunft online sind, konzentriert sich Avast darauf, seine Produkte im Sinne unserer Kunden und zum Schutz ihrer Privatsphäre zu verbessern“, sagte Vlcek. Mit diesem Ziel wolle der Virenschutzanbieter auch weiterhin seinen „Sicherheitsanspruch unter Beweis stellen“.

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