Richter über Urteil

Teenagerin in Haft: „Vorstrafe war erschwerend“

Oberösterreich
26.01.2020 10:00

Zwei Jahre Haft für eine 17-Jährige, die bereits zwei Raubüberfälle in Linz am Kerbholz hat - ist das gerecht, zu milde oder zu hart? Walter Eichinger, Vizepräsident und Jugendrichter des Linzer Landesgerichts, erklärt im Interview mit der „OÖ-Krone“, nach welchen Kriterien dieser Urteilsspruch getroffen wurde.

„OÖ Krone“:Eine 17-Jährige, die für zwei Jahre hinter Gittern verschwindet – wie kam es dazu?

Walter Eichinger: Grundsätzlich muss man einmal den Strafrahmen definieren. Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt, da beträgt der Strafrahmen für schweren Raub bis zu siebeneinhalb Jahre.

„OÖ Krone“: Wie die Tat passiert ist, spielt eine wichtige Rolle.

Walter Eichinger: In einem ersten Schritt schaut sich das Schöffengericht an, was los war. Im konkreten Fall hatte die Angeklagte einen Pfefferspray verwendet. Das ist zwar laut Gesetz eine Waffe, aber natürlich trotzdem eine andere Dimension als ein Messer oder eine geladene Pistole.

„OÖ Krone“: Dann gibt es mildernde und erschwerende Umstände.

Walter Eichinger: Mildernd waren das umfassende und reumütige Geständnis und, dass es nur beim Versuch geblieben ist, weil es eben keine Beute gab. Erschwerend waren die einschlägige Vorstrafe, denn die Angeklagte hatte ja schon vorher einmal einen Raub begangen. Und erschwerend war auch, dass sie gleich nach der bedingten Entlassung wieder zugeschlagen hat.

„OÖ Krone“: Bei der ersten Verurteilung bekam das Mädchen 18 Monate Haft, davon waren sechs Monate scharf. Es wurde aber nach vier Monaten entlassen.

Walter Eichinger: Ja, da wurde das so genannte Haftdrittel angewendet. Zusätzlich wurde einen Bewährungshilfe und ein betreutes Wohnen angeordnet.

Interview: Christoph Gantner, Kronen Zeitung

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