Wird der Familienbonus Plus zum Unterhalt dazu gerechnet oder nicht? In dieser Frage herrscht nach einem höchstgerichtlichen Beschluss nun endlich Klarheit…
Eine Rechtsfrage hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun geklärt. Nämlich jene, ob sich zu leistende Unterhaltspflichten um den Familienbonus Plus erhöhen oder nicht. Bisher hat es dazu mehrere Rechtsmeinungen und unterschiedliche Einzelentscheidungen gegeben. Eine unbefriedigende Situation für betroffene Elternteile — wir haben berichtet. Der OGH hat nun in einem Beschluss entschieden, dass der Familienbonus Plus die Unterhaltspflicht NICHT erhöht. Diesen habe der Gesetzgeber mit der Zielsetzung eingeführt, Geldunterhaltspflichtige steuerlich zu entlasten.
In die Unterhaltsbemessungsgrundlage sei der Familienbonus Plus daher nicht einzubeziehen. Dies gilt für die Unterhaltsbemessung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Übrigens laut OGH hat der Beschluss keine Auswirkungen auf Verfahren, die bereits rechtskräftig abgeschlossen sind, auch wenn diesen eine andere Rechtsansicht zugrunde lag!
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