Erst der Anfang?

Seehofer verbietet Neonazi-Gruppe „Combat 18“

Ausland
23.01.2020 09:30

Der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rechtsextreme Gruppe „Combat 18“ verboten. Das teilte der Sprecher des Ministeriums, Steve Alter, am Donnerstag mit.

Die Polizei durchsuchte in der Früh mehrere Objekte in sechs Bundesländern: in Thüringen, Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Schwerpunkte der Aktion waren Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Stanley R., der als Rädelsführer und wichtige Figur in der Szene gilt, wurde den Angaben zufolge von der Polizei in Thüringen an seinem Arbeitsplatz angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die anschließend durchsucht wurde.

In Thüringen wurden nach Angaben des dortigen Landeskriminalamts zwei Objekte durchsucht: eines im Raum Erfurt, eines im Raum Eisenach. In Nordrhein-Westfalen wurde laut dortigem Innenministerium ein Objekt durchsucht.

„Mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt“
Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden richtet sich die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, „da sie mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist“. Sie zählt nach ihrer Einschätzung bundesweit 20 Mitglieder.

Die gewaltbereite rechtsextreme Organisation gilt als bewaffneter Arm des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood and Honour“ (Blut und Ehre). Sie hat ihren Ursprung in Großbritannien und ist in mehreren europäischen Ländern aktiv.

Die Zahl „18“ ist ein Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen von Adolf Hitler. Symbol der Gruppe, die sich auf einen „Rassenkrieg“ vorbereitet, ist der Drache. Neonazis, die sich „Combat 18“ zugehörig fühlen, tragen häufig schwarze T-Shirts oder Jacken mit der Aufschrift „C 18“. Diese Symbole und Abkürzungen dürfen nach dem Verbot nicht mehr verwendet werden. Das gilt auch für das Motto der Gruppe: „Brüder schweigen - whatever it takes“. Gegen die Verbotsverfügung kann die Gruppe binnen eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

Lübcke-Mord brachte Ruf nach Verbot rechtsextremer Gruppen
Rufe nach einem Verbot der Gruppe und weiterer rechtsextremer Vereinigungen gibt es schon lange. Eine neue Dringlichkeit haben sie nach dem Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erhalten. Der CDU-Politiker war im vergangenen Juni auf der Terrasse seines Hauses aus nächster Nähe erschossen worden, ein rechtsterroristischer Hintergrund wird vermutet. Haupttatverdächtiger ist Stephan E., der den Behörden wegen seiner Neonazi-Vergangenheit bekannt war. „Combat 18“ hatte sich danach in einem von den Sicherheitsbehörden als echt eingestuften Video von E. distanziert.

Es wird erwartet, dass in den kommenden Monaten noch weitere Verbote ausgesprochen werden.

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