Im Lkw war Fleisch

Kärntnerin schaltete Aggregate von Kühl-Lkw ab

Kärnten
22.01.2020 14:11

Eine 46 Jahre alte Kärntnerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Sachbeschädigung vor Gericht gestanden. Sie hatte, genervt von den Geräuschen der benachbarten Kühl-Lkw, nachts zur Selbsthilfe gegriffen und die Kühlaggregate abgeschaltet. Für die Staatsanwaltschaft war das schwere Sachbeschädigung. Richter Uwe Dumpelnik bot der Frau eine Diversion an, die sie gerne annahm.

Die Frau wohnt unmittelbar in der Nähe eines fleischverarbeitenden Betriebs. Jahrelang fühlte sie sich, so sagte sie aus, vom Dauerlärm der Kühlaggregate der Lkw gestört. Das Geräusch sei im ganzen Haus zu hören, sie habe davon Migräne bekommen, sagte sie. An einem Wochenende Anfang Juni vergangenen Jahres wurde es ihr zuviel, gegen 4.00 Uhr betrat sie das Betriebsgelände und schaltete die Kühlaggregate ab. „Ich wollte nur, dass der Lärm aufhört“, sagte sie vor Gericht.

Das Glück der Frau: Kontrollen der Firma verhinderten, dass Schaden entstand. Ein Vertreter des Betriebs erklärte als Zeuge, die Laster würden auch am Wochenende in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Bei einer dieser Kontrollen sei aufgefallen, dass die Kühlaggregate abgeschaltet waren. Sie wurden wieder angestellt, das in den Lastwagen gelagerte Fleisch verdarb nicht. Wäre das passiert, hätte der Schaden fast 270.000 Euro betragen. Dass die Lkw das ganze Wochenende über beladen im Hof stehen, erklärte der Firmenvertreter damit, dass sie bereits am Freitag bzw. Samstagvormittag beladen würden. So könnten die Fahrer Sonntagnacht gleich losfahren, um die Kunden zu beliefern.

80 Stunden gemeinnützige Arbeit
Der Lärm dürfte aber doch beträchtlich gewesen sein, denn laut dem Zeugen wurde vom Betrieb inzwischen eine 100 Meter lange und sieben Meter hohe Lärmschutzwand errichtet. Zudem wurde das Gespräch mit den betroffenen Anrainern gesucht, man sei übereingekommen, die Lärmschutzwand sogar noch zu erweitern. Angesichts dieser Umstände erschien dem Richter eine Diversion für die unbescholtene Frau gerechtfertigt. Da sie kein Einkommen hat, muss sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Staatsanwältin Karin Schweiger hatte keine Einwände, und die Frau war erleichtert, dass ihr Strafregister sauber bleibt.

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