Papst gegen Rücktritt

Kardinal Schönborn darf nicht in Pension gehen

Österreich
21.01.2020 11:40

Kardinal Christoph Schönborn wird - trotz erlittenen Lungeninfarkts - noch nicht in Pension gehen: Der Wiener Erzbischof, der am 22. Jänner seinen 75. Geburtstag feiern wird, hatte im Oktober des vergangenen Jahres sein Rücktrittsgesuch eingereicht. Papst Franziskus möchte allerdings, dass er sein Amt weiterhin bekleidet, hieß es am Dienstag. Die Entscheidung war allgemein erwartet worden.

Mit Vollendung des 75. Lebensjahres muss jeder Bischof der katholischen Kirche seinen Rücktritt anbieten. Kardinal Christoph Schönborn hatte das persönlich gegenüber Papst Franziskus getan. Mit der Antwort aus dem Vatikan ist jetzt klar, dass der Papst das Rücktrittsgesuch des Wiener Erzbischofs weder mit sofortiger Wirkung, noch „jetzt für später“ („nunc pro tunc“) angenommen hat. Vielmehr bleibt Schönborn als Erzbischof von Wien voll im Amt - jedoch vorläufig und auf unbestimmte Zeit.

„In der Praxis bedeutet diese als besonders ehrenvoll geltende Regelung, dass in Ruhe das Verfahren zur Findung eines geeigneten Nachfolgers durchgeführt wird“, hielt die Wiener Erzdiözese am Dienstag fest. Die Abberufung Schönborns als Erzbischof von Wien werde dann voraussichtlich zeitgleich mit der Bekanntgabe seines Nachfolgers erfolgen. Wann das sein wird, ist offen. In vergangenen Fällen betrug diese Zeitspanne oft mehr als ein Jahr, kann aber auch kürzer ausfallen.

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