Maßnahmen fehlen:

Salzburger Armutskonferenz schlägt Alarm

Salzburg
21.01.2020 12:45

Trotz positiver Ansätze der Regierung gegen Armut vermisst die Salzburger Armutskonferenz konkrete Maßnahmen, wie etwa die Reform des umstrittenen und teilweise aufgehobenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes im Regierungsprogramm.

Auch die Salzburger Armutskonferenz hat das Regierungsprogramm von türkis-grün durchforstet. Und sie übt Kritik:

Details zur Umsetzung eines modernen sozialen Netzes würden offen bleiben. Präventivmaßnahmen, wie angehobene Lohnniveaus und Steuererleichterungen sollen ein Abrutschen unter die Armutsgrenze vermeiden. Doch das Vorhaben, Betroffene durch Beschäftigungsanreize schneller ins Erwerbsleben zu reintegrieren, grenze eine große Gruppe aus: „Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen oder sonstigen individuellen Lebenssituationen nicht mehr ins Erwerbsleben integrierbar sind, haben nichts von diesen präventiven Leistungen. Neben der Armutsprävention sollte nicht auf die aktive Bekämpfung von Armut in Österreich vergessen werden.“, sorgt sich die neue Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, Carmen Bayer.

Sozialhilfe-Grundsatzgesetz: Keine Reform?

Im Regierungsprogramm außen vor bleibt das vieldisktutierte Sozialhilfe-Grundsatzgesetz: Während das Urteil des Verfassungsgerichtshofes im Dezember für ein kurzes Aufatmen sorgte, verzichten türkis-grün auf die erhoffte Reform zugunsten einer zielgerichteten Armutsbekämpfung. Damit würden weiterhin umstrittene Obergrenzen anstatt menschenwürdiger Mindeststandards gelten. Die Armutskonferenz vermisst auch Maßnahmen zur Soforthilfe, fehlende Heilbehelfe sowie Kürzungen bei Wohngemeinschaften würden auch künftig das Leben von Betroffenen erschweren.

Verschlechterungen beim Wohnbedarf befürchtet

Im Bereich Wohnen fürchtet die Salzburger Armutskonferenz eine mehrfache Schlechterstellung der Betroffenen. Der festgeschriebene Sachleistungsvorrang droht, zu einer Stigmatisierung der Leistungsbezieher zu führen, da diese nicht mehr persönlich, sondern das zuständige Sozialamt die Wohnkosten direkt beim Vermieter begleicht. 

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