Sechs Tiere starben

Bedingte Haft wegen ausgesetzter Pythons

Tierecke News
17.01.2020 12:23

Herr T. ist ein Tierfreund. Sagt er. 15 Jahre lang hatte er Königspythons. Und noch viele weitere Exoten. „Aber irgendwann ging es nicht mehr, die Nachbarn beschwerten sich laufend.“ Weil es in Kärnten keine offizielle Auffangstation für Reptilien gibt, setzte der 38-jährige Villacher die Tiere im Drautal einfach aus.

Herr T. fläzt sich mit einer Red Bull-Dose vor Richter Gerhard Pöllinger. „Es tut mir leid“, sagt er gleich. „Ich hatte meine Schlangen sehr gerne. Aber ich sah keinen anderen Ausweg. So schaut’s aus.“ Rat Pöllinger ist nicht dafür bekannt, sich mit Ausreden zufrieden zu geben. Also hakt er nach: „Sie wussten aber, dass Königspythons aus Westafrika kommen und bei uns nicht überleben können?“ Ja, schon, meint der Angeklagte. „Aber was hätte ich tun sollen?“

Die Nachbarn hätten sich über seine Mäusezucht im Keller eines Wohnblocks beschwert, seit vier Jahren sei zudem das Tierschutzgesetz verschärft worden – Riesenschlangen dürfen wie andere gefährliche Tiere weder verkauft noch getauscht werden. „Wohin hätte ich sie bringen sollen? Ich konnte sie nicht töten. Und auf einem Bauernhof mit vielen Wühlmäusen hatten sie zumindest im Sommer eine Chance.“ Drei von neun Tieren wurden gefunden, drei sind tot, drei vermisst – und spätestens mit dem ersten Frost auch verendet.

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Ich weiß schon, dass viele ein Problem mit solchen Tieren haben, sich vor ihnen grausen. Aber meine Pythons waren Haustiere.

Herr T. erzählt über seine Schlangen.

„Pythons sind bei uns zum Tode verurteilt“, sagt Reptiliensachverständige Helga Happ, bei der die Überlebenden letztlich gelandet sind – wie weitere 650 (!) Exoten allein im Vorjahr. „Ich helfe, wo ich kann“, sagt sie. „Aber wir sind mehr als voll. Es müsste richtige Auffangstationen des Landes geben.“ Der Angeklagte nickt bewundernd. „Frau Happ weiß alles“, sagt er. Er habe sich daher nicht getraut, sie vorher mit seinem Schlangenproblem zu belasten. „Sie kann ja nicht jedes Tier aufnehmen, nicht für alles verantwortlich sein.“

Richter Pöllinger wird grantig - diesmal nicht auf den Tierquäler, sondern auf die Umstände im Land Kärnten: „Man hat Tierhalter wirklich allein stehen gelassen“, meint er. „So kann’s ja auch nicht gehen.“ Daher fällt das Urteil für den Mann milder aus als geplant: vier Monate bedingte Haft wegen Tierquälerei. Der 38-Jährige bedankt sich artig. Und beteuert, nie mehr so zu handeln. Seine letzten Schlangen habe er vor kurzem doch dem Zoo Happ gebracht, seinen zwölfjährigen Hund liebe er sehr und sonst gäbe es nur noch einen Kampffisch. „Das war’s dann für immer.“

Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung

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(Bild: kmm)



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