Gang zum VfGH

Mindestsicherung: FPÖ fehlen Mandatare für Klage

Politik
17.01.2020 12:26

Die Wiener FPÖ hat vor, wegen der geltenden Mindestsicherungsregelung der Hauptstadt vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu ziehen. Das Problem dabei: Für eine VfGH-Klage haben die Blauen inzwischen zu wenig Mandatare. Ein entsprechendes Ansuchen müsste von zumindest einem Drittel der Landtagsabgeordneten unterzeichnet werden. Seit dem Wechsel dreier Funktionäre zur neuen „Allianz für Österreich“ (DAÖ), besteht diese Möglichkeit jedoch nicht mehr.

Jetzt hoffen die Freiheitlichen auf Unterstützung, vor allem vonseiten der ÖVP. Diese habe gemeinsam mit der FPÖ in der vorigen Bundesregierung die „Sozialhilfe Neu“ beschlossen, wie ein Sprecher gegenüber der APA sagte. Darum müsse dort das Interesse groß sein, dass auch Wien die Regelung umsetze. Denn diese sei nicht komplett, sondern nur teilweise vom VfGH aufgehoben worden.

„Ich gehe davon aus, dass die Abgeordneten der ÖVP Wien unseren Antrag unterstützen und gemeinsam mit uns Fairness für die österreichischen Staatsbürger sicherstellen werden“, sagte der nicht amtsführende Vizebürgermeister Dominik Nepp. 

„Zuwanderung ins Sozialsystem bremsen“
Ziel des Gesetzes sei es gewesen, die Zuwanderung in das Sozialsystem zu bremsen. Tatsächlich seien nur drei von 13 beanstandeten Regelungen vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben worden. Aufgrund der aktuellen geltenden Gesetzeslage müssten damit die Bundesländer - und damit auch das rot-grüne Wien - eine Reihe von Punkten umsetzen, hieß es.

Parlamentsparteien lehnen FP-Antrag ab
Am Donnerstag stellte FP-Klubobmann Herbert Kickl gemeinsam mit Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch einen Antrag, dass die Bundesregierung die Landeshauptleute zur Umsetzung der Mindestsicherung auffordern sollte. „Dieser Antrag wurde von Schwarz und Grün, aber auch von der SPÖ und NEOS abgelehnt“, berichtete Belakowitsch.

Zuletzt stieß der Grüne Sozialminister Rudolf Anschober eine Debatte über eine mögliche Verländerung der Mindestsicherung an. 

Keine Leistung für Ausreisepflichtige
So dürften Ausländer erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich Anspruch auf Mindestsicherung haben. Ausreisepflichtige seien überhaupt von jeder Leistung auszuschließen. Kürzungen seien im Falle der „Integrationsverweigerung von Asylberechtigten“ vorgesehen, wenn zum Beispiel keine Deutschkurse besucht würden.

Seit Inkrafttreten des Sozialhilfe-Grundgesetzes würden wesentliche Teile des Wiener Mindestsicherungsgesetzes geltenden Bundesgesetzen widersprechen. Diese seien daher vom VfGH als verfassungswidrig aufzuheben, zeigten sich die Wiener Blauen überzeugt. Unzulässig ist nach Ansicht der FPÖ auch die gleichzeitige Auszahlung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe.

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