Zahlreiche Mängel

Kritischer RH-Bericht über Stadtwerke Klagenfurt

Kärnten
17.01.2020 09:33

Äußerst kritisch ist der neue Bericht des Rechnungshofes Österreich über die Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft. Hohe Kosten, die Vergabe eines Exklusivrechtes für die Eintreibung offener Forderungen, die Bestellung in den Vorstand ohne Ausschreibung und der Zuschlag für die Abschlussprüfung an den Letztgereihten sind nur einige der Kritikpunkte.

Die Anregung für einen Prüfbericht kam von einem Bürger - seit Sommer 2017 läuft die Rechnungshof-Kampagne „Zeigen Sie auf“ zur Bürgerbeteiligung. Bürger sammeln Hinweise, die dann in die Prüfungsplanung miteinfließen. So auch in diesem Fall: Ein Bürger regte an, die Planung des Hallenbads in Klagenfurt und die damit verbundenen hohen Kosten zu überprüfen.

Kosten für Hallenbad-Neubau passen nicht zur Finanzkraft
Einen negativen Trend konnte der Landesrechnungshof bei der mittelfristigen Finanzplanung der Stadtwerke Klagenfurt ausmachen. Sie sieht eine Erhöhung des Schuldenstands 2017 bis 2021 um knapp 37 Millionen Euro auf 62,20 Millionen Euro vor. Noch gar nicht berücksichtigtsind dabei die hohen Kosten von bis zu 44 Millionen Euro für den geplanten Neubau des Hallenbades. Die Empfehlung des Rechnungshofes Österreich lautet daher: Anstehende Investitionen im Einklang mit der Finanzkraft des Konzerns zu tätigen.

Fragwürdige Einräumung eines Exklusivrechts
Kritik übt der Rechnungshof auch an einem Exklusivrecht, das die Stadtwerke einer Rechtsanwältin zur Eintreibung offener Forderungen gewährt wurde. 2008 wurde dafür zwischen den Stadtwerken und der Anwältin ein Exklusivvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Zuvor bestand bereits seit Jahrzehnten eine mündliche Vereinbarung mit der Rechtsanwältin, aber auch mit ihrem Vater.

Nach einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages von Seiten der Stadtwerke im Jahr 2017 - Grund dafür waren Differenzen bei den Honoraren - folgte eine gerichtliche Auseinandersetzung. Es kam zu einem Vergleich: Die Stadtwerke mussten der Anwältin 840.000 Euro bezahlen. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt, Vertragspartnern keine Exklusivrechte zu gewähren.

Bestellung in den Vorstand ohne Ausschreibung
Im Mai 2016 bestellte der Aufsichtsrat der Stadtwerke ein Vorstandsmitglied mit einem Drei-Jahres-Vertrag ab Juli 2016 - ohne Ausschreibung wohlgemerkt. Dieses neue Vorstandsmitglied sowie ein weiterer Vorstand, der im April 2016 bestellt wurde, verfügten laut Prüfbericht „über keine maßgeblichen beruflichen Erfahrungen im Energiebereich“, das ja das Kerngeschäft der Stadtwerke Klagenfurt darstellt. Als zentrale Empfehlung sieht der Rechnungshof eine öffentliche Ausschreibung von Vorstandsposten für Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Letztgereihter erhielt Zuschlag für Abschlussprüfung
Bei der Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss 2015 folgte die Eigentümervertreterin, die Bürgermeisterin von Klagenfurt Maria-Luise Mathiaschitz, nicht den Ergebnissen des Ausschreibungsverfahrens. Auch dem Vorschlag des Aufsichtsrats kam sie nicht nach und berief die im Ausschreibungsverfahren letztgereihte Gesellschaft zum Abschlussprüfer. In den Jahren 2016 bis 2018 schrieben die Stadtwerke die Abschlussprüfung nicht aus. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt mittels Auswahlverfahren den bestgeeigneten Anbieter mit der Abschlussprüfung zu betrauen.

Ob der Prüfbericht ein gerichtliches Nachspiel haben wird, ist nicht bekannt.

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