Strafmaß nicht fix

Schenkkreis: Betrugs-Freispruch ist rechtskräftig

Steiermark
16.01.2020 10:28

Das Urteil im Prozess um einen weststeirischen „Schenkkreis“ ist ein Jahr nach Verhandlungsende teilweise rechtskräftig: Die fünf Angeklagten waren vom Vorwurf des gewerbsmäßigen schweren Betrugs freigesprochen worden, wogegen die Staatsanwaltschaft berufen hatte. Der Oberste Gerichtshof gab der Berufung nicht statt. Die Strafhöhe ist noch nicht fix, hier muss das Oberlandesgericht entscheiden.

Vier Monate dauerte der Prozess, und zuletzt wurden am 1. Februar 2019 fünf Angeklagte wegen Betreiben eines Pyramidenspiels für schuldig befunden. In Bezug auf den schwerwiegenderen Vorwurf, nämlich gewerbsmäßiger schwerer Betrug, erfolgte ein Freispruch, führte Verteidiger Harald Christandl am Mittwoch gegenüber der APA aus. Der Berufung hinsichtlich des Strafausmaßes - vier bis sechs Monate bedingt - wurde stattgegeben, nun muss das Oberlandesgericht hier entscheiden.

Der Hauptangeklagte wurde auch wegen Bestimmung zur falschen Beweisaussage verurteilt. Dieser Punkt wurde an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückgewiesen. „Somit scheint in diesem sehr aufwendig geführten Verfahren schön langsam ein Ende in Sicht. Unsere Mandanten sind vor allem darüber glücklich, dass die Behauptungen, dass sie das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betruges begangen hätten nun endgültig und rechtskräftig entkräftet sind“, betonte Christandl.

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