Statt Urlaubsspaß per Mausklick vor Gericht: Gerda R. (60) aus dem Kärntner Villach wollte ihren Lebensgefährten mit einer Geburtstagsreise überraschen. Statt der Marokko-Reise - sie war „ausgebucht“ - erhält sie Mahnungen und Klagsdrohungen wegen Stornokosten!
Konkret hat sich Gerda R. im Internetportal eines großen Anbieters für eine Pauschalreise nach Marokko informiert. Nachdem sie sämtliche Daten ausgefüllt hat und einen „Klick“ vom Abschluss entfernt war, erhielt sie statt der Buchungsbestätigung folgende Rückmeldung: „Die Reise ist zurzeit nur telefonisch buchbar.“
Dann wurde ihr telefonisch mitgeteilt, dass die Reise schon ausgebucht und aus diesem Grund ein Vertragsabschluss nicht möglich sei. Doch jetzt droht ihr und ihrem Partner Gotthard A. eine Klage wegen Stornokosten: Weil laut dem Reiseanbieter der Auftrag doch fehlerfrei abgesetzt wurde!
Florian Hitz, Kronen Zeitung
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